Coronavirus:Verfassungsrichter billigen Teilimpfpflicht

Coronavirus - Impfzentrum Berlin-Tegel

Beschäftigte im Gesundheitswesen müssen seit Mitte März grundsätzlich gegen das Coronavirus geimpft sein.

(Foto: picture alliance/dpa)

Dass sich Beschäftigte im Gesundheitswesen gegen Corona immunisieren lassen müssen, sei rechtens. Ihre möglichen Bedenken seien nicht so wichtig wie der Schutz gefährdeter Menschen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe, und Kassian Stroh

Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal ist rechtens. Mehrere Verfassungsbeschwerden dagegen hat das Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Verpflichtung, gegenüber dem Arbeitgeber einen Impfnachweis vorzulegen, bedeute zwar einen tiefen Eingriff in die im Grundgesetz geschützte körperliche Unversehrtheit. Dieser Eingriff sei aber gerechtfertigt, weil dadurch alte und kranke Menschen geschützt würden, die durch Infektionen mit dem Coronavirus besonders gefährdet seien.

Nach den Worten der Richter haben diese Menschen auch deshalb ein besonders hohes Risiko eines schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlaufs, weil sie oft selbst auf eine Impfung weniger gut ansprechen. "Vulnerable Menschen können sich vielfach weder selbst durch eine Impfung wirksam schützen noch den Kontakt zu den im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Personen vermeiden, da sie auf deren Leistungen typischerweise angewiesen sind", heißt es in der Entscheidung. Dies rechtfertige es, dem Pflege- und Klinikpersonal eine Impfung abzuverlangen - auch deshalb, weil die Beeinträchtigungen durch eine Immunisierung normalerweise gering seien. "Schwerwiegende Nebenwirkungen oder gravierende Folgen, die über die durch die Verabreichung des Impfstoffs induzierte Immunantwort hinausgehen, sind sehr selten."

Auch der Umstand, dass eine Impfung nicht komplett davor schützt, den Erreger weiterzugeben, ändert aus Sicht des Karlsruher Gerichts nichts an dieser Einschätzung. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes sei die Wissenschaft in großer Mehrheit davon ausgegangen, dass geimpfte und genesene Personen sich seltener infizierten. Das habe sich auch in jüngster Zeit nicht grundlegend geändert. Denn es sei weiterhin davon auszugehen, dass eine Impfung "jedenfalls einen relevanten - wenn auch mit der Zeit abnehmenden - Schutz vor einer Infektion auch mit der aktuell vorherrschenden Omikronvariante des Virus bietet". Zudem habe sich die pandemische Gefährdungslage nicht in einem Ausmaß entspannt, dass vulnerable Gruppen nun weniger schutzbedürftig seien.

Auch im Eilverfahren hatten die Verfassungsbeschwerden keinen Erfolg

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt in Deutschland seit Mitte März. Beschäftigte in Pflegeheimen, in Kliniken, in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten müssen seitdem nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder kürzlich von Corona genesen sind. Das gilt auch für Hebammen, Masseure oder Physiotherapeuten. Andernfalls kann ihnen das örtliche Gesundheitsamt verbieten, ihrer Arbeit weiter nachzugehen.

Dagegen sind Dutzende Verfassungsbeschwerden eingereicht worden, vor allem von ungeimpften Mitarbeitern entsprechender Einrichtungen. In Eilverfahren wiesen die Karlsruher Richter diese Beschwerden im Februar ab. Grundsätzlich sei die Teilimpfpflicht rechtens, argumentierten sie schon damals. Zugleich äußerten sie aber formale Bedenken an der konkreten Fassung des Gesetzes: Dort stehe nichts Genaueres zum Impf- und Genesenennachweis, es werde lediglich auf eine Verordnung mit weiteren Verweisen auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert-Koch-Instituts (RKI) verwiesen. Das bedeutet: Eine einfache Änderung der Vorgaben des RKI hätte faktisch zur Folge, dass ein vom Parlament erlassenes Gesetz geändert würde. Da die entsprechende Passage im Gesetz aber inzwischen geändert worden ist, haben sich die Verfassungsrichter dazu nun nicht mehr geäußert.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte die Entscheidung mit den Worten: "Der Staat ist verpflichtet, vulnerable Gruppen zu schützen." Die Einrichtungen, die die Impfpflicht umgesetzt haben, hätten "großen Anteil daran, dass es in der schweren Omikron-Welle nicht noch mehr Todesfälle gegeben hat".

Die Entscheidung aus Karlsruhe fällt nun in eine Zeit, in der die Debatte über eine allgemeine Impfpflicht wieder an Fahrt aufnimmt. Eine solche war Anfang April im Bundestag gescheitert. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) machte daraufhin deutlich, dass er von einem neuerlichen Anlauf nichts halte. Anfang der Woche appellierten aber die Gesundheitsminister von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen angesichts einer womöglich bevorstehenden Corona-Welle im Herbst genau dafür: Man müsse das Gesundheitssystem vor einer Überlastung schützen und Einschränkungen für die Bevölkerung vermeiden.

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