Die große Koalition will die wirtschaftlichen Folgen der avisierten Verlängerung des Lockdowns nochmals mit weiteren Hilfen mildern. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung planen Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und sein Wirtschaftsressortkollege Peter Altmaier (CDU), die bereits geltenden Überbrückungshilfen III nachzubessern sowie den Kreis der Berechtigten zu erweitern. Das soll insbesondere den Einzelhandel entlasten, aber auch Selbständige aller Branchen von Kultur bis Kosmetik sowie große Unternehmen.
Scholz hat vorgeschlagen, dass der Einzelhandel nicht verkäufliche Saisonware komplett als Fixkosten abschreiben kann; generell sollen Waren bis zu 50 Prozent als Fixkosten anrechenbar sein. Damit werden vor allem die großen Modeketten, aber auch kleinere Boutiquen entlastet, die ihre Winterware, also Anoraks, Steppjacken, Stiefel, Skiausrüstungen, wegen des langen Lockdowns nicht mehr verkaufen können.
Geplant ist zudem, dass die Abschläge für die November- und Dezemberhilfen von 50 000 auf 100 000 Euro verdoppelt werden. Damit will die Koalition vor allem große Hotelketten, Raststättenbetreiber oder Restaurantketten entlasten, die bisher wegen bürokratischer Hürden und ständig wechselnder Beantragungsbedingungen noch keine Unterstützung bekommen haben. Weil große Betriebe unter das EU-Beihilferecht fallen, hatten die Wettbewerbshüter in Brüssel die von Scholz und Altmaier zugesagten schnellen Hilfen geprüft, diese mussten an EU-Recht angepasst werden. Das heißt, die Betriebe bekommen nicht den vergleichbaren Vorjahresumsatz erstattet - wie ursprünglich geplant -, sondern Verluste bei den Fixkosten. Die Änderungen hatten dazu geführt, dass die Großen der geschlossenen Branchen teilweise noch keinen Cent an Unterstützung bekommen haben.
Der Zugang der von den Restriktionen betroffenen Unternehmen zu Überbrückungshilfen III - das sind Zuschüsse zu den Fixkosten - soll weiter erleichtert und der Kreis der Berechtigten erweitert werden; bisher waren Unternehmen mit einem Umsatzminus von mindestens 40 Prozent antragsberechtigt, künftig soll es schon ab einem Umsatzeinbruch von 30 Prozent Unterstützung geben. Die maximalen Zuschüsse sollen vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Wettbewerbshüter auf monatlich 1,5 Millionen Euro erhöht werden.
Auch die Neustarthilfe für Soloselbständige wird verbessert. Scholz und Altmaier planen, dass künftig die Hälfte der Einbußen geltend gemacht werden kann, bisher waren es 25 Prozent. Die Gesamtfördersumme wird von Januar bis Juni von insgesamt 5000 auf 7500 Euro angehoben. Antragsberechtigt sollen auch "unständige Beschäftigte" sein, also Saisonarbeiter.
Um eine Pleitewelle zu verhindern, soll die Pflicht zur Insolvenzanmeldung um einen oder zwei weitere Monate ausgesetzt werden. Minijobber sollen bis 31. März Zugang zur Kurzarbeit haben, ebenso wird er der vereinfachte Zugang Selbständiger zur Grundsicherung verlängert.