Corona-Krise:Fraktionen stellen sich gegen Wolfgang Schäuble

Bundestag

In einem Brief an alle Fraktionsvorsitzenden wirbt Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble für eine Grundgesetzänderung.

(Foto: dpa)
  • Der Bundestagspräsident will das Grundgesetz ändern, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen.
  • In einem Brief an alle Fraktionschefs nennt er zwei Wege: Ein kleines Notparlament oder virtuelle Bundestagssitzungen. Beides geht nicht ohne Änderung der Verfassung.
  • Doch die Fraktionen lehnen das parteiübergreifend ab. Sie warnen vor überstürzten Eingriffen ins Grundgesetz.

Von Robert Roßmann, Berlin

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble stößt mit seinem Vorschlag, das Grundgesetz zu ändern, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments auch während der Corona-Krise sicherzustellen, auf breiten Widerstand in den Bundestagsfraktionen. Der Vorsitzende der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, sagte der Süddeutschen Zeitung: "In Krisenzeiten das Grundgesetz verändern zu wollen, verbietet sich - die Linke wird das nicht unterstützen." Das Parlament sei handlungsfähig, die demokratische Opposition zeige "sich außerordentlich kompromissbereit und wir sollten die Bevölkerung nicht zusätzlich mit solchen Diskussionen verunsichern - was sollen da Ärztinnen oder Pfleger denken?"

Ähnlich äußerte sich die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann. "Ich bin irritiert, dass wir wieder mit Vorschlägen zu Verfassungsänderungen konfrontiert sind - Krisenzeiten sind nicht die Zeit, so etwas Weitreichendes mal kurzerhand auf den Weg bringen zu wollen", sagte Haßelmann der SZ. Außerdem habe "die letzte Sitzungswoche gezeigt, dass das Parlament arbeitsfähig ist".

Schäuble hatte am Donnerstag an alle Fraktionsvorsitzenden einen Brief geschrieben. Darin heißt es, in den vergangenen Wochen habe "immer wieder die Frage eine Rolle gespielt, wie der Deutsche Bundestag im Falle einer weiteren Verschärfung der gegenwärtigen Corona-Krise zuverlässig seine Handlungsfähigkeit sicherstellen kann". Als Sofortmaßnahme sei das Quorum für die Beschlussfähigkeit des Parlaments von 50 auf 25 Prozent der Abgeordneten gesenkt worden. Er "höre aber, dass es durchaus Zweifel gibt, ob diese Maßnahme ausreichend ist". Eine der weiteren Überlegungen gehe "dahin, Bundestagsplenarsitzungen virtuell abzuhalten". Falls bei den Fraktionsvorsitzenden Interesse bestehe, über derartige virtuelle Plenarsitzungen zu reden, sei er gerne bereit, gleich in der nächsten Sitzungswoche zu einer Besprechung darüber einzuladen.

In seinem Brief schreibt Schäuble aber auch, dass er unabhängig von der Debatte über virtuelle Bundestagssitzungen der Meinung sei, "dass die Schaffung eines Notfallausschusses des Deutschen Bundestags ebenfalls dringend erwogen werden sollte". Sowohl für die Einrichtung eines kleinen Notparlaments wie für virtuelle Bundestagssitzungen wäre eine Grundgesetzänderung nötig.

Im Stress der Krise sei die Gefahr von Flüchtigkeitsfehlern groß

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, sagte der SZ, seine Fraktion setze sich "unabhängig von Corona für modernere und digitalere Arbeitsweisen im Bundestag ein". Aber das Grundgesetz sollte man nicht überstürzt ändern, "im Stress der Krise ist die Gefahr von Abwägungs- und Flüchtigkeitsfehlern zu groß". Außerdem habe das Parlament doch "gezeigt, dass es auch in der Krise schnell und entschlossen handeln kann". Regierung und Opposition hätten über die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise "konsensorientiert verhandelt, die Mehrheiten waren breit, das Verfahren lief zügig".

Aktuelles zum Coronavirus - zweimal täglich per Mail oder Push-Nachricht

Alle Meldungen zur aktuellen Lage in Deutschland und weltweit sowie die wichtigsten Nachrichten des Tages - zweimal täglich im SZ am Morgen und SZ am Abend. Unser Newsletter bringt Sie auf den neuesten Stand. Kostenlose Anmeldung: sz.de/morgenabend. In unserer Nachrichten-App (hier herunterladen) können Sie den Nachrichten-Newsletter oder Eilmeldungen auch als Push-Nachricht abonnieren.

An der einzigen namentlichen Abstimmung in der letzten Sitzungswoche des Bundestags hatte zwar ein Viertel der Abgeordneten wegen der Corona-Krise nicht teilgenommen. Da aber auch alle anwesenden Mitglieder der Oppositionsfraktionen von FDP, Grünen und Linken mit Ja stimmten, hatte es eine breite Mehrheit für die Lockerung der Schuldenbremse zur Finanzierung des Corona-Hilfspakets gegeben. Sogar die AfD-Fraktion hatte sich nicht dagegengestellt. Zwei der anwesenden AfD-Abgeordneten stimmten mit Ja, 54 enthielten sich - und nur drei votierten mit Nein. Auch wegen dieser Erfahrung unterstützen bisher auch die beiden Koalitionsfraktionen Schäubles Vorstoß für eine Grundgesetzänderung nicht.

Für den Verteidigungsfall erlaubt das Grundgesetz die Bildung eines Notparlaments. Dieser "Gemeinsame Ausschuss" hätte 48 Mitglieder und bestünde nach Artikel 53a des Grundgesetzes zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Für den Fall einer Pandemie gibt es im Grundgesetz jedoch keine vergleichbare Regelung. Schäuble hält das für einen Fehler. Er hat seine Verwaltung deshalb bereits einen "Aktenvermerk" mit einem Vorschlag schreiben lassen. Er liegt der SZ vor. Darin heißt es, der Bundestag könne "die ihm durch das Grundgesetz übertragenen Kompetenzen" nicht durch eine einfache Änderung seiner Geschäftsordnung auf ein Notparlament übertragen. Durch eine "weitgehend wörtliche Übernahme bestehender Vorschriften zum Verteidigungsfall" in einen neuen Grundgesetzartikel ließe sich das Problem aber lösen. In dem Aktenvermerk gibt es deshalb bereits einen Vorschlag für einen neuen Artikel 53b.

Auch zur Vorbereitung der Debatte über einen virtuellen Bundestag hat Schäuble den Fraktionschefs bereits eine rechtliche Ausarbeitung zugesandt. Das Werk trägt den Titel: "Virtuelles Parlament - verfassungsrechtliche Bewertung und mögliche Grundgesetzänderung." Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kommen darin zu dem Ergebnis, dass virtuelle Sitzungen nur mit einer Verfassungsänderung möglich wären. Die Autoren machen dazu einen konkreten Vorschlag: Artikel 39 Absatz 3 des Grundgesetzes, der bisher den Schluss und den Wiederbeginn von Bundestagssitzungen regelt, sollte entsprechend ergänzt werden.

Zur SZ-Startseite

ExklusivCorona-Krise
:Ein Rettungspaket für den Bundestag

Virtuelle Sitzungen? Einen Notausschuss schaffen? Bundestagspräsident Schäuble will mit den Fraktionschefs darüber reden, wie das Parlament arbeitsfähig bleiben kann.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: