Süddeutsche Zeitung

Coronavirus:Wie sich die deutschen Behörden auf einen möglichen Ausbruch vorbereiten

Würden auch in Deutschland wie in Italien ganze Orte abgeriegelt werden? Und wer ist im Falle einer Pandemie für was verantwortlich? Sechs Fragen und Antworten.

Von Felix Hütten und Rainer Stadler

Ist es denkbar, dass in Deutschland, ähnlich wie in Italien, ganze Orte abgeriegelt werden, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern?

Lothar Wieler, der Präsident des Robert-Koch-Instituts, hat erklärt, dass er sich dies hier nicht vorstellen kann. Theoretisch möglich wäre es: Infektionsschutz ist Ländersache in Deutschland. Zunächst entscheiden die Gesundheitsämter am Ort, in Abstimmung mit Gemeinde und Polizei, was sie für sinnvoll halten. Aber dass ein Amt zur Überzeugung kommen könnte, ganze Orte abzuschotten, halten Experten für höchst unwahrscheinlich.

Die Behörden müssen schließlich bei allen Infizierten annehmen, dass sie Kontakt zu anderen Menschen hatten. Diese Menschen gilt es dann auch ausfindig zu machen. Das allein kann enorm aufwendig werden in einer modernen, mobilen Gesellschaft. Vor vier Wochen in Stockdorf bei München gingen die Behörden tatsächlich so vor, aber die Zahl der Erkrankten war überschaubar: Es gab nur 14 Fälle. Aber wenn diese Zahl deutlich höher liegt, lässt sich die "Containment"-Strategie, also alle Infizierten und deren Kontaktpersonen vom Rest der Gesellschaft zu trennen und so die weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern, nicht länger durchhalten. "Wir ordnen ja für alle, die Kontakt mit einer infizierten Person hatten, eine häusliche Quarantäne an", erklärt ein Mitarbeiter eines Gesundheitsamtes in Oberbayern. "Aber natürlich können wir nicht der Hälfte der Bevölkerung vorschreiben, dass sie ihr Zuhause nicht mehr verlassen darf." In Italien sei dieses Stadium längst erreicht, mutmaßen Experten hierzulande. Die Abriegelung einzelner Orte werde den Vormarsch des Virus kaum stoppen und sei eher als Aktionismus einzustufen.

Was passiert in Deutschland im Falle einer Pandemie? Wer ist wofür verantwortlich?

Grundsätzlich gilt, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO eine Pandemie ausruft. Experten betonen, dass dies bisher nicht geschehen sei und laut WHO auch nicht unmittelbar bevorstehe. Aber schon vor Ausbruch einer Pandemie können die Behörden umfangreiche Schritte ergreifen. Eine Anleitung findet sich in einem Rahmenkonzept des Robert-Koch-Instituts, der Titel: "Epidemisch bedeutsame Lagen erkennen, bewerten und gemeinsam erfolgreich bewältigen". Auch der Nationale Pandemieplan bietet Orientierung, er behandelt in erster Linie den Ausbruch von Influenza-Erkrankungen.

Eine zentrale Funktion haben die örtlichen Gesundheitsämter, insbesondere liegt es in ihrem Ermessen, die Grundrechte von Bürgern massiv einzuschränken. Sie können Erkrankte oder potenziell infizierte Menschen befragen, untersuchen und behandeln. Betroffene sind zur umfassenden Auskunft verpflichtet und haben Röntgenuntersuchungen, Urin-, Blut- oder Stuhlentnahmen und Abstriche von Haut oder Schleimhäuten durch Behördenmitarbeiter zu dulden, schreibt das Infektionsschutzgesetz vor. Kranke müssen sich fügen, wenn sie von den Behörden in einem Krankenhaus oder einer "sonstigen Absonderungseinrichtung" isoliert werden. Auch Menschen, bei denen nur der Verdacht besteht, dass sie infiziert sein könnten, unterliegen der Aufsicht durch das Gesundheitsamt. Es kann ihre Zwangseinweisung in eine Quarantänestation anordnen. Die lokalen Gesundheitsämter können dabei Unterstützung durch die Landesgesundheitsämter oder Experten aus den Bundesbehörden anfordern.

Sollte die WHO eine Pandemie ausrufen, obliegt es dem Bundesgesundheitsministerium, einen Krisenstab zusammenzustellen. Ihm gehören Vertreter anderer Ministerien sowie der Bundesländer und fachliche Berater an, etwa aus dem Robert-Koch-Institut. Das Gremium bündelt alle Informationen und beschäftigt sich mit weitergehenden Fragen, zum Beispiel, ob Medikamente oder Impfstoffe in großen Mengen angeschafft werden sollen. Auf Länderebene entscheidet die Gesundheitsministerkonferenz darüber, welche Schritte erforderlich sind. Für deren Umsetzung sind wiederum die Gesundheitsämter verantwortlich. Ihr Fokus liegt dann darauf, die Folgen der Infektion zu bewältigen - etwa Risikogruppen wie Kleinkinder oder alte Menschen auszumachen und besonders zu schützen. Oder dafür zu sorgen, dass die Krankenhäuser genug Kapazitäten vorhalten, um Infizierte zu behandeln.

Welche Meldepflichten gibt es bei Infektionskrankheiten?

Das Infektionsschutzgesetz führt eine Reihe von Krankheiten auf, seit Ende Januar zählt auch die Ansteckung mit dem Coronavirus dazu. Stellen Ärzte oder Labore diese Krankheiten bei einem Patienten fest, müssen sie innerhalb von 24 Stunden das Gesundheitsamt informieren. Von dort muss spätestens am folgenden Arbeitstag eine Meldung an das Landesgesundheitsministerium und das Robert-Koch-Institut übermittelt werden. Das Institut informiert im Falle einer Pandemie umgehend auch die EU-Kommission, die zuständigen Behörden der anderen EU-Länder sowie die WHO.

Welche Aufgaben haben zivile Organisationen und die Bundeswehr bei der Seuchenbekämpfung in Deutschland?

Organisationen wie Deutsches Rotes Kreuz oder Malteser Hilfsdienst haben oft eigene Pandemiepläne und unterstützen staatliche Institutionen bei der Versorgung der Menschen. Die Polizei setzt, wenn nötig, von den Gesundheitsämtern angeordnete Schritte durch, etwa die Isolierung von Erkrankten. Sie regelt auch den Zugang zu Krankenhäusern. Die Hilfe der Bundeswehr kann ebenfalls angefordert werden, etwa zum Transport von Kranken oder zur medizinischen Behandlung in mobilen Einrichtungen wie Containern.

In China wurde angeblich in zehn Tagen ein Krankenhaus für 1000 Patienten gebaut. Geht das auch in Deutschland?

Im Internet kursiert ein eindrückliches Zeitraffer-Video, das den Bau einer riesigen Klinik aus vorgefertigten Container-Elementen in der vom Coronavirus besonders betroffenen Millionenstadt Wuhan zeigt. Angeblich wurde in nur zehn Tagen ein Gelände von fast fünf Fußballfeldern bebaut, 1400 Mitarbeiter sollen dort fortan Patienten versorgen. Auch wenn diese Zahlen beeindruckend klingen, darf man nicht vergessen, dass die chinesische Regierung viel daransetzt, den Eindruck zu erwecken, wie gut sie die Lage im Griff hat. Aus den wenigen Aufnahmen aus dem Inneren der Klinik lässt sich nicht beurteilen, welcher Grad an Versorgung tatsächlich möglich ist. In Deutschland wären solche Bauten in dieser kurzen Zeit wohl kaum möglich, denn Krankenhäuser müssen sehr strenge Auflagen erfüllen, etwa beim Brandschutz.

Welche Infrastruktur braucht es für Isolation und Behandlung eines Patienten, der am Coronavirus erkrankt ist?

In Deutschland arbeitet der "Ständige Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger" (Stakob) daran, Menschen, die an hochansteckenden Erregern erkrankt sind, zu versorgen. Stakob ist ein Verbund von zahlreichen Experten und Kliniken im gesamten Bundesgebiet, die über spezielle Isolierstationen verfügen. In diesen Stationen ist es möglich, Patienten mittels Schleusen und Unterdruck von der Außenwelt abzuschirmen. Sie verfügen über vom Rest der Klinik abgetrennte Atemluft- und Wasserleitungen, Abfall und Ausscheidungen des Patienten werden als Sondermüll verbrannt oder in Überdruck sterilisiert.

Für Corona-Patienten ist die Behandlung in einer Sonderisoliereinheit bisher nicht vorgesehen. Im Prinzip kann jedes Krankenhaus in Deutschland, das über Isolierzimmer mit einem Schleusenvorraum verfügt (wie es auf einer modernen Intensivstation üblich ist), Patienten mit Coronavirus aufnehmen.

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Quelle:
SZ vom 26.02.2020
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