Bundeskanzlerin Angela Merkel hat das Verhalten vieler Teilnehmer auf der Berliner Demonstration gegen die Corona-Auflagen vom Wochenende scharf verurteilen lassen. "Die Bilder, die wir da sehen mussten, sind inakzeptabel", sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Montag.
Friedliche Demonstrationen seien "auch in dieser schwierigen Zeit wichtig, um Meinungen öffentlich vertreten zu können" - Kritik müsse in einer Demokratie immer möglich sein. Aber das Verhalten von vielen Demonstrierenden in Berlin sei "in keinster Weise gerechtfertigt"; viele hätten das hohe Gut der Demonstrationsfreiheit ausgenutzt, sagte Demmer. So sei es nicht nur zu "massiven Verstößen gegen die Hygieneregeln" gekommen, sondern auch zu "menschenverachtenden Äußerungen". Außerdem sei die Presse behindert worden - "das verurteilen wir".
Demonstration in Berlin:Schaut auf diese Stadt
"Wir sind die zweite Welle": In Berlin gehen Tausende auf die Straße, ohne Mundschutz, ohne Abstand, um gegen die Corona-Beschränkungen zu demonstrieren. Mit Staunen blickt die Welt auf das, was da gerade passiert.
Die Bundesregierung und vorneweg die Kanzlerin treibt die Befürchtung um, dass der sorglose Umgang mit der Pandemie zu einem deutlichen Anstieg der Infiziertenzahl führen könnte. Auch der Bundespräsident rief am Montag zu mehr Vorsicht auf. "Der Weg zur Normalität, die wir uns doch alle wünschen, geht nicht über Leichtsinn, Sorglosigkeit und Ignoranz", sagte Frank-Walter Steinmeier in einer Videobotschaft. "Die Verantwortungslosigkeit einiger weniger ist ein Risiko für uns alle!", warnte der Bundespräsident. "Wenn wir jetzt nicht besonders vorsichtig sind, dann gefährden wir die Gesundheit vieler - und wir gefährden darüber hinaus die Erholung unserer Gesellschaft, unserer Wirtschaft, unseres Kulturlebens."
Steinmeier war aber auch bemüht, für die allgemeinen Sorgen Verständnis zu zeigen. "Auch wenn's schwerfällt: Bewahren wir Geduld und verhalten wir uns vernünftig", sagte er. Jede und jeder stehe "jetzt in der Verantwortung, einen zweiten Lockdown zu verhindern", denn es sei "doch ganz klar: Eine weitere Phase des Stillstands würde uns alle noch viel härter treffen".
Versammlungsauflösung - das letzte Mittel
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums wies darauf hin, dass Veranstaltungen unter freiem Himmel nicht genehmigungspflichtig seien, sondern lediglich angemeldet werden müssten. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sei "ein hohes Gut". Gleichzeitig betonte der Sprecher aber, dass die Hygieneregeln eingehalten werden müssten. Es sei deshalb Aufgabe der zuständigen Gemeinde- und Landesbehörden, darauf zu achten, dass die Auflagen eingehalten und Verstöße konsequent geahndet würden.
Auf die Frage, ob man Demonstrationen auch verbieten könne, sagte er, eindeutige Verstöße seien oft schwer mit Sicherheit vorherzusagen. Aber: "Wenn von vornherein absehbar ist, dass die Auflagen nicht eingehalten werden oder eingehalten werden können", stelle sich schon die Frage, "ob man eine solche Versammlung zulassen kann".
Corona-Demonstration:17 000 - oder 1,3 Millionen?
Nein, es waren keine 1,3 Millionen Menschen bei der "Querdenker"-Demo in Berlin, auch wenn die Veranstalter das behaupten. Wie Behörden Zahlen berechnen.
Ähnlich äußerte sich Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul. Die Auflösung einer Versammlung könne das letzte Mittel sein, sagte der CDU-Politiker.
Versammlungsverbote dürften indes auch nach den Berliner Ereignissen vom Wochenende nur in Ausnahmefällen zu rechtfertigen sein. Da das Bundesverfassungsgericht der Versammlungsfreiheit einen sehr hohen Rang einräumt, greifen die Kommunen nur selten zu Komplettverboten, sondern minimieren die Risiken durch Auflagen - wie dies in Berlin mit Maskenpflicht und Abstandsgeboten versucht und etwa von der Stadt Stuttgart zuletzt auch durchgesetzt worden war.
Nach den Worten des Freiburger Rechtswissenschaftlers Ralf Poscher ist dies ein flexibles Instrument, um - möglichst in Kooperation mit dem Veranstalter - Regeln aufzustellen. "Ich sehe nicht, wie sich ein pauschales Versammlungsverbot rechtfertigen ließe", sagte Poscher.
Wann ein Versammlungsverbot gerechtfertigt sein kann
Dass das Verfassungsgericht Auflagen zur Eindämmung der Pandemie durchaus akzeptiert, zeigt ein Ende Mai veröffentlichter Beschluss. In Stuttgart war eine "Mahnwache für das Grundgesetz" mit 10 800 Teilnehmern angemeldet worden, die Stadt deckelte die Zahl auf 5000. Dagegen hatte Karlsruhe keine Einwände. Die Beschränkung diene dem Ziel, die Einhaltung von Mindestabständen sicherzustellen. Wäre dies nicht gewährleistet, seien "grundrechtlich geschützte Interessen einer großen Anzahl Dritter von hohem Gewicht betroffen".
Poscher zufolge könnte in bestimmten Fällen aber ein vorbeugendes Verbot gerechtfertigt sein. Und zwar dann, wenn Demonstranten den Verzicht auf Masken und Abstände von vornherein zum Programm machen - oder Veranstalter gar dazu aufrufen.
Zwar müssen die Behörden nach Wegen suchen, die eine Versammlung doch ermöglichen - etwa auf größeren Plätzen. "Ich würde aber sagen, dass man eine Kundgebung auch verbieten kann, wenn es eindeutig absehbar ist, dass sich die Teilnehmer nicht an die Auflagen halten werden", sagte Poscher.