Süddeutsche Zeitung

Bundestag:Parlament der leeren Sitze

  • Einige Abgeordnete haben sich bereits mit dem Corona-Virus infiziert, andere sind in Quarantäne. Was passiert, wenn es noch mehr werden?
  • Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble sorgt sich um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments.
  • Die Abstimmung zur Schuldenbremse verschärft das Problem: Um die Notfallklausel in Kraft zu setzen, müssen mindestens 355 Abgeordnete anwesend sein und mit Ja stimmen.

Von Robert Roßmann, Berlin

Wolfgang Schäuble gehört dem Bundestag seit 48 Jahren an, aber so eine Situation hat auch er noch nicht erlebt. Zum ersten Mal in der Geschichte des Parlaments muss man sich Sorgen um dessen Arbeitsfähigkeit machen. Was soll passieren, wenn zu viele Abgeordnete an Corona erkranken, zur Sicherheit in Quarantäne gehen oder wegen der Ansteckungsgefahren nicht mehr nach Berlin fahren? In einem Brief an alle Abgeordneten hat der Bundestagspräsident deutlich macht, um was es geht: Neben "den notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz" sei es jetzt "oberstes Gebot, die Handlungsfähigkeit des Verfassungsorgans zu erhalten". Außerdem stellte Schäuble klar, dass der Bundestag dabei "grundsätzlich in eigener Verantwortung und Zuständigkeit" entscheiden werde. Die Legislative will sich nichts von der Exekutive vorschreiben lassen. Aber was macht der Bundestag jetzt?

Für den Verteidigungsfall erlaubt das Grundgesetz die Bildung eines Notparlaments. Dieser "Gemeinsame Ausschuss" hätte 48 Mitglieder und bestünde nach Artikel 53a des Grundgesetzes zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Für den Fall einer Pandemie gibt es im Grundgesetz jedoch keine vergleichbare Regelung.

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Aktenvermerk zu einer Grundgesetzänderung

Schäuble hat seine Verwaltung deshalb bereits einen "Aktenvermerk" mit einem Vorschlag schreiben lassen. Er liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Darin heißt es, der Bundestag könne "die ihm durch das Grundgesetz übertragenen Kompetenzen" nicht durch eine einfache Änderung seiner Geschäftsordnung auf ein Notparlament übertragen. Durch eine "weitgehend wörtliche Übernahme bestehender Vorschriften zum Verteidigungsfall" in einen neuen Grundgesetzartikel ließe sich das Problem aber lösen. In dem Aktenvermerk gibt es bereits einen Vorschlag für einen neuen Artikel 53b.

Darin heißt es unter anderem: "Der Bundestag bestellt einen Notausschuss. Die Mitglieder werden vom Bundestag entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen bestimmt." Im Notfall habe "der Notausschuss die Stellung des Bundestages und nimmt dessen Rechte wahr". Ein Notfall liege vor, "wenn aufgrund einer Seuchengefahr, eines Unglücks- oder Katastrophenfalls oder einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes dem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder dieser nicht beschlussfähig ist". Doch Schäubles Vorstoß hat - zumindest derzeit - keine Chance auf Realisierung.

In den Bundestagsfraktionen heißt es, zum einen bedürfe es dafür einer Grundgesetzänderung. Dafür müssten mindestens zwei Drittel der 709 Abgeordneten stimmen, aber deren mangelnde Anwesenheit wegen der Corona-Krise sei doch gerade das Problem. Außerdem gebe es andere Möglichkeiten, das Problem ohne einen derart schwerwiegenden Eingriff in die Verfassung zu lösen.

Sitzungswoche des Bundestags wird deutlich verkürzt

Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen haben in den vergangenen Tagen mehrmals in Telefonschaltkonferenzen mit Schäuble über solche kleineren Lösungen beraten. Und eigentlich war man sich in dieser "Schäuble-Runde" schon einig. Sie vereinbarte, dass die kommende Sitzungswoche des Bundestags deutlich verkürzt werden soll. Fast alle Punkte - unter anderem die eigentlich vorgesehene Befragung der Bundeskanzlerin durch die Abgeordneten - wurden von der Tagesordnung genommen. Stattdessen soll es mit Ausnahme einer Beratung über das Irak-Mandat der Bundeswehr nur um Gesetze im Zusammenhang mit der Corona-Krise gehen, samt einer Generaldebatte zu diesem Thema. Vor allem aber verständigte sich die Runde darauf, dass an der Bundestagssitzung nach Möglichkeit nur die Fachpolitiker für die aufgerufenen Themen teilnehmen. Das wären insgesamt etwa 250 Abgeordnete. Durch die deutliche Verkürzung der Sitzung und die geringere Abgeordnetenzahl wäre das Infektionsrisiko im Plenarsaal erheblich reduziert.

Quorum für Beschlussfähigkeit soll heruntergesetzt werden

Aber was ist nun mit der Beschlussfähigkeit des Bundestags? Hier profitiert das Parlament von einer besonderen und schon lange geltenden Regelung. Eigentlich ist der Bundestag nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Doch solange das niemand formell anzweifelt, gilt das Parlament auch bei schlechterer Besetzung als beschlussfähig. Die Parlamentarischen Geschäftsführer sprachen deshalb über eine Pairing-Regelung: Alle Fraktionen entsenden gleichmäßig weniger Abgeordnete in den Plenarsaal, um auch bei geringerer Besetzung die Mehrheitsverhältnisse zu wahren.

Dabei gibt es jedoch zwei Probleme: Zum einen kann keine Fraktion einem Abgeordneten vorschreiben, eine Sitzung zu besuchen oder dieser fernzubleiben. Zum anderen könnte zum Beispiel die AfD-Fraktion die Beschlussfähigkeit anzweifeln und damit für einen Abbruch der Sitzung sorgen. Die AfD hat das in den vergangenen Jahren mehrmals getan. Deshalb soll jetzt die Geschäftsordnung des Bundestags geändert werden: Das Quorum für die Beschlussfähigkeit soll temporär von 50 auf 25 Prozent der Abgeordneten gesenkt werden.

Am Freitag gab es auch noch eine zweite entscheidende Änderung. Es wurde klar, dass die Koalition in der kommenden Woche die im Grundgesetz vorgesehene Notfallregelung zur Lockerung der Schuldenbremse in Kraft setzen will. Dafür ist jedoch die Kanzlermehrheit nötig, es müssen also mindestens 355 Abgeordnete zustimmen. Deshalb werden jetzt deutlich mehr Abgeordnete nach Berlin kommen müssen als ursprünglich vorgesehen. Um die Ansteckungsgefahr trotzdem klein zu halten, soll über die Lockerung der Schuldenbremse aber auf besondere Art abgestimmt werden. Während der Debatte sollen nur wenige Abgeordnete im Plenarsaal sein - alle anderen in ihren Büros. Abgestimmt wird danach in Urnen außerhalb des Saals. Um sich nicht zu nahe zu kommen, bekommen die Abgeordneten dafür mehr Zeit als sonst.

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Quelle:
SZ vom 21.03.2020
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