Corona:Lauterbach schränkt Bürgertests ein

Corona: Wer sich nach überstandener Infektion freitesten will, muss weiter nichts für den Abstrich mit dem Wattestäbchen zahlen.

Wer sich nach überstandener Infektion freitesten will, muss weiter nichts für den Abstrich mit dem Wattestäbchen zahlen.

(Foto: Reiner Zensen/Imago)

Die staatlich subventionierten Drei-Euro-Abstriche soll es künftig nicht mehr geben. In bestimmten Fällen können sich Bürger aber weiter kostenlos testen lassen.

Von Angelika Slavik, Berlin

Im Bundesgesundheitsministerium scheint man sich schrittweise auf ein Ausklingen der Pandemie vorzubereiten. Dazu passt eine geplante Veränderung der Testverordnung, die noch in dieser Woche in Kraft treten soll. Ein Entwurf des Papiers kursierte am Dienstag in Berlin. Und daraus ergibt sich: Das Angebot an Bürgertests soll schrittweise kleiner werden.

Demnach bleiben kostenlose Corona-Tests grundsätzlich noch bis Ende Februar 2023 möglich. Anspruch auf diese Angebote haben wie bisher etwa Besucher von Kliniken und Pflegeheimen, medizinisches Personal und Menschen, die sich nach einer überstandenen Corona-Infektion freitesten wollen, um ihre Isolation zu beenden.

Was hingegen wegfallen soll, sind die sogenannten Drei-Euro-Tests: Dieses Angebot war für Bürgerinnen und Bürger gedacht, die sich zum Beispiel vor dem Besuch einer Veranstaltung testen lassen wollten. Dafür mussten sie drei Euro zuzahlen, die restlichen Kosten trug der Bund. Das Angebot soll zuletzt kaum noch jemand genutzt haben - was wohl auf die einfache Verfügbarkeit von günstigen Selbsttests zurückzuführen ist.

Dass der Staat weiterhin die Tests für Personal in medizinischen Einrichtungen und für Besucher von Kliniken und Pflegeeinrichtungen übernimmt, soll laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vulnerable Gruppen schützen. "Auch in diesem Winter müssen wir besonders Patienten und Pflegebedürftige vor einer Corona-Infektion schützen", sagte Lauterbach am Dienstag.

Die FDP hatte sich zuletzt lautstark für ein Ende der Bürgertest eingesetzt, auch mit dem Verweis auf die enormen Kosten. Nach Lauterbachs Plänen sollen die zwar nicht entfallen, aber sich doch deutlich reduzieren - auch durch eine niedrigere Vergütung für die Unternehmen, die die Tests durchführen. Es sei davon auszugehen, dass sich "der Beratungs- und Gesprächsbedarf innerhalb der Bevölkerung" im Zusammenhang mit Corona-Testungen verringert habe, heißt es in dem Entwurf. Deshalb sinke der Aufwand bei der Durchführung der Tests und eine geringere Vergütung sei angemessen.

Konkret sollen die Kosten, die aus der Testdurchführung für den Bund entstehen, je einer Million Testungen von derzeit bis zu sieben auf bis zu sechs Millionen Euro sinken. Die Sachkosten verringern sich für die gleiche Testzahl von 2,5 Millionen auf zwei Millionen Euro. Die Gesamteinsparungen werden im Entwurf nicht beziffert, weil die Menge der Testungen stark von der weiteren Pandemieentwicklung und der Nachfrage der Bevölkerung abhänge.

Die Reduktion des Testangebots ist nicht die erste Maßnahme, mit der das Bundesgesundheitsministerium darauf reagiert, dass die Infektionszahlen in diesem Herbst bislang entgegen anderslautender Befürchtungen nicht dramatisch angestiegen sind. Am Montag war bereits bekannt geworden, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Jahresende auslaufen soll. Diese hatte seit Mitte März Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kliniken und Pflegeeinrichtungen verpflichtet, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, und teils zu heftigen sozialen Spannungen geführt.

Andere Vorsichtsmaßnahmen will der Bundesgesundheitsminister allerdings den Winter über beibehalten: So verlautet aus dem Ministerium, dass sich an der Maskenpflicht in Bus und Bahn nichts ändern solle - Lockerungen entsprächen der Pandemiesituation keineswegs. Auch ein Ende der der Isolationspflicht für Corona-Infizierte, das vier Bundesländer bereits beschlossen haben, unterstützt das Bundesgesundheitsminister nicht.

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