3 G, 3G plus, 2 G: Für den Zugang zu Veranstaltungen, Bars und Restaurants gibt es zahlreiche Beschränkungskonzepte. Künftig könnte mit 2G plus ein neues Modell hinzukommen: Das zumindest fordert der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angesichts der stark steigenden Neuinfektionszahlen.
Die 2-G-plus-Regelung bedeutet, dass nur noch gegen das Coronavirus Geimpfte und Genesene Einlass bekommen, die zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen. Gelten könnte die Regelung zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen. Die Überlegung dahinter ist, so auch Corona-Infektionen bei Geimpften und Genesenen aufzuspüren. Denn obwohl sie laut Studien weniger ansteckend sind als Ungeimpfte, können auch sie das Virus weitergeben.
Wie sinnvoll ist 2G plus?
Je länger die zweite Impfung zurückliegt, desto mehr nimmt deren Schutzwirkung ab. Um wie viel, das hängt unter anderem von Impfstoff, Alter und Virusvariante ab. Zu Beginn beträgt sie etwa 90 Prozent. "Nach rund fünf Monaten liegt der Schutz durch die Impfung noch bei 50 Prozent bis 70 Prozent", schreiben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die unter Leitung von Viola Priesemann vom Max-Planck-Institut Göttingen für ein aktuelles Strategiepapier verschiedene Corona-Szenarien verglichen haben. Das Ergebnis: Würden auch geimpfte und genesene Personen vor der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen getestet, reduziere sich die Wahrscheinlichkeit eines Ausbruchs noch stärker als nur bei 2G oder 3G plus. "Der Grund ist, dass weniger Personen infektiös eine Veranstaltung besuchen."
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Allen Geimpften soll eine weitere Spritze zur Auffrischung angeboten werden. Doch wer braucht sie tatsächlich, was gilt es zu beachten - und was weiß man über Wirksamkeit und Nebenwirkungen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Dagegenhalten müsse man allerdings die Kosten und den Aufwand der Tests sowie den Effekt auf die Impfbereitschaft, geben die Forscherinnen und Forscher zu bedenken. Wie nämlich will man Menschen zur Impfung bewegen, wenn sie sich sowieso vor jeder Veranstaltung testen lassen müssen? Außerdem weisen sie darauf hin: Wenn Ungeimpfte von Veranstaltungen ausgeschlossen seien, "dann treffen sich diese ungeschützten Personen möglicherweise in einem anderen Kontext und haben dort ein erhöhtes Infektionsrisiko". Auch das gelte es politisch abzuwägen.
Wie soll die Umsetzung aussehen?
"Gleich ob 2G oder 3G, damit die Maßnahmen wirken, müssen sie auch konsequent umgesetzt werden", diesen deutlichen Hinweis geben auch die Forschenden. Wie Spahns Vorschlag einer 2-G-plus-Regelung konkret umgesetzt werden soll, falls es denn dazu kommt, ist aber noch unklar. Offen ist unter anderem die Frage, ob Geimpfte und Genesene einen PCR-Test brauchen oder ob ein Schnelltest ausreicht.
Was gilt bislang?
16 Bundesländer, 16 verschiedene Regelungen: Aktuell gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung für den Besuch von Clubs, Bars, Restaurants und größeren Veranstaltungen. Bei der Bund-Länder-Runde im August hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten nur auf eine bundesweite 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) etwa bei Veranstaltungen im Innenbereich oder in der Gastronomie geeinigt. Viele Länder haben seitdem aber eigene Verordnungen erlassen.
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Ungeimpfte dürfen ihre Wohnungen dann nur noch in Ausnahmefällen verlassen. In Deutschland haben sich mittlerweile seit Ausbruch der Pandemie fünf Millionen Menschen infiziert.
Wo gilt bereits 2G?
In vielen Bundesländern gelten mittlerweile 2-G-Vorgaben. Sachsen ist dabei Vorreiter: Als erstes Flächenland wendet der Freistaat seit Wochenbeginn die Regel umfassend an: Nur Geimpfte und Genesene dürfen in Restaurants, Kneipen oder Diskotheken, ein negativer Test reicht nicht. Daran gibt es deutliche Kritik, vor allem von Seiten der Gastwirte.
Hamburg überlässt den Betreibern die Entscheidung selbst. Seit August gibt es dort das 2-G-Optionsmodell: Die Betreiber von Bars, Restaurants oder Kinos können wählen, ob sie 2G oder 3G umsetzen - bei Ersterem fallen bestimmte Auflagen wie die Maskenpflicht weg. Später wurde das Modell auch auf den Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure ausgeweitet. Im Falle deutlich steigender Corona-Zahlen in den Krankenhäusern will Hamburg die 2-G-Regeln auf andere Bereiche ausweiten.
Auch in Bayern gilt weitgehend die 2-G-Regelung, seit die Krankenhausampel am Dienstag auf Rot gesprungen ist. Ausnahmen gibt es für die Gastronomie, aber auch etwa bei Friseuren: Hier gilt das 3-G-plus-Modell. Ungeimpfte brauchen also einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Mit Material der Nachrichtenagentur dpa