Der rechtsextreme Publizist Jürgen Elsässer ist bester Laune. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch seinem Eilantrag gegen das Verbot des Compact-Magazins teilweise stattgegeben hat und er sein Magazin vorerst wieder herausgeben darf, lädt er Leitmedien und Nachrichtenagenturen ins Haus der Bundespressekonferenz in Berlin ein. Von hier aus verkündet er seinen Sieg gegen die „Neofaschisten“ in der Bundesregierung. Jeder soll erfahren, wie sich das kleine Blatt gegen „das Regime“ behaupten konnte, „David gegen Goliath“. Am Donnerstagabend wollte er sich dann auf dem Marktplatz in Sebnitz, nahe der tschechischen Grenze, feiern lassen. Veranstalter ist der AfD-Kreisverband Sächsische Schweiz.
„Compact“-Verbot:Bekommt die deutsche Rechte ihr Sprachrohr zurück?
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Der Herausgeber Jürgen Elsässer darf das rechtsextreme Magazin „Compact“ vorerst wieder herausgeben. Während er dies als Sieg verbucht, bleibt ungewiss, ob das Verbot dauerhaft aufgehoben wird.
Von Léonardo Kahn, Berlin
Rechtsextremes Magazin:Warum „Compact“ wieder erscheinen darf
Im Zweifel für die Pressefreiheit: Das Bundesverwaltungsgericht gibt der Klage gegen das Verbot des Hetzblattes teilweise statt – weil es womöglich nicht komplett verfassungsfeindlich sei. Ein Freibrief für das Magazin ist der Eilbeschluss aber nicht.
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