Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.
Damit gab das Gericht einem Antrag von Compact statt, mit dem das Magazin gegen das vom Bundesinnenministerium verfügte Verbot vorgegangen war. Das Ministerium von Nancy Faeser (SPD) hatte den Schritt mit einer verfassungsfeindlichen Grundhaltung von Compact begründet.
Formell sei das Verbot nicht zu beanstanden, sagt nun das Bundesverwaltungsgericht. Ob allerdings auch der Verbotsgrund „des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung“, der eng auszulegen sei, erfüllt sei, könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden.
Das Bundesinnenministerium hält ungeachtet der Entscheidung des Gerichts sein Verbot des Magazins weiter für begründet. Das Ministerium habe das verfassungsfeindliche und aggressiv-kämpferische Agieren der Compact-Magazin GmbH in der Verbotsverfügung umfassend begründet und durch Beweismaterial der Sicherheitsbehörden belegt, erklärte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch in Berlin.
Der Chef des rechtsextremen Magazins, Jürgen Elsässer, will die Arbeit nun rasch wieder aufnehmen. „Wir können jetzt mindestens zwei bis drei Jahre in Ruhe weiter arbeiten“, erklärte er auf der Plattform X. Er hoffe auf eine baldige Rückgabe der eingezogenen Technik und Computer. Die Gerichtsentscheidung feierten Elsässer und zwei Mitstreiter in einem Video als Triumph – sie fordern darin auch Faesers Rücktritt.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ein Bekenntnis zum Grundrecht der Pressefreiheit. „Damit steht fest, dass das Compact-Verbot ein politischer Schnellschuss war, der heute nach hinten losging“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. „Bis eine gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache vorliegt, kann noch viel Zeit vergehen.“ Innenministerin Faeser müsse ihren berechtigten Kampf gegen Rechtsextremismus unter Beachtung der verbrieften Grundrechte führen. Der politische Schaden sei sonst immens.
Trotz des Verbots hatten die Macher des Magazins im August ein Heft herausgegeben. Es trägt den Titel Näncy.