Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Compact-Magazin sowie die Conspect Film GmbH verboten. Polizeibeamte durchsuchten am Dienstagmorgen mehrere Räumlichkeiten der Organisation in mehreren Bundesländern.
Compact sei ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“, begründete Faeser das Verbot: „Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“ Das Verbot zeige, „dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen“.
Laut Innenministerium verbreitet das Unternehmen das rechtsextremistische Gedankengut der sogenannten Neuen Rechten und hat enge Verbindungen zur „Identitären Bewegung“ und zum rechtsextremistischen Parteienspektrum. Das Verbot untersage jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten. Verstöße dagegen seien Straftaten.
Die AfD hat das Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins scharf kritisiert. Die Entscheidung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sei „ein schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit“, sagten die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla in einer gemeinsamen Erklärung. Ein Presseorgan zu verbieten, sei „eine Verweigerung von Diskurs und Meinungsvielfalt“. Faeser missbrauche damit ihre Kompetenzen, „um kritische Berichterstattung zu unterdrücken“.
Das „Compact“-Magazin ist dem Rechtsextremismusforscher Maik Fielitz zufolge das wichtigste Medium der rechtsextremen Szene. „Es ist ein Medium, das verschiedene Strömungen des Rechtsextremismus und verschiedener Verschwörungstheorien miteinander vereint“, sagte der Bereichsleiter Rechtsextremismus und Demokratieforschung am Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena der Deutschen Presse-Agentur.
Schon im Jahr 2022 schrieb der Bundesverfassungsschutz, das von Chefredakteur Jürgen Elsässer geleitete Magazin trage „als multimediales Unternehmen demokratiefeindliche und menschenwürdewidrige Positionen in die Gesellschaft“.
Beamte suchen nach Vermögen und Beweismitteln
Für das Verbot einer Organisation reicht es nicht, wenn diese eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Eine weitere Voraussetzung dafür ist, dass sie dies auch in aggressiv-kämpferischer Form tut. Das Bundesinnenministerium führt in seiner Mitteilung aus: Es sei zu befürchten, dass Leser und Zuschauer der Medienprodukte von Compact durch die Publikationen, die auch „offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden“.
Das monatlich erscheinende Compact-Magazin hat laut Innenministerium eine Auflage von 40 000 Exemplaren. Daneben ist das Unternehmen in zahlreichen sozialen Medien präsent und betreibt einen Online-Shop.
Nach Angaben des Ministeriums durchsuchten Einsatzkräfte seit den frühen Morgenstunden Räume des Unternehmens sowie Wohnungen führender Akteure, der Geschäftsführung und von Anteilseignern in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Ziel der Razzia sei die Beschlagnahmung von Vermögenswerten und Beweismitteln. Unter anderem wurde ein Haus im brandenburgischen Falkensee durchsucht, dessen Adresse im Impressum des Magazins genannt wird.