Bundesverwaltungsgericht:„Compact“ klagt gegen Verbot

"Compact"-Chefredakteur Jürgen Elsässer (rechts). (Foto: ROBERT MICHAEL/AFP)

Das Bundesinnenministerium hatte das rechtsextremistische Magazin verboten, weil es sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.

Das rechtsextreme Magazin Compact wehrt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen sein Verbot. Am Mittwochabend seien sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag eingegangen, teilte ein Sprecher des Gerichts in Leipzig am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für derartige Klagen zuständig.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Magazin am 16. Juli verboten. Sie begründete den Schritt damit, dass Compact ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Es hetze „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie“.

Das Magazin darf seither nicht mehr erscheinen. Webseiten wurden gesperrt. Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden unter anderem Datenträger und Exemplare des Magazins beschlagnahmt. Wann das Bundesverwaltungsgericht über die Klage entscheidet, ist noch offen. Bei der Entscheidung wird es voraussichtlich auch darum gehen, wie sich das Verbot in Abwägung mit der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit rechtfertigen lässt.

Auch die mit dem Magazin verbundene Videoproduktionsfirma Conspect Film GmbH wurde verboten. Rechtsgrundlagen der Entscheidung sind das Vereinsgesetz und Bestimmungen zum Vereinigungsrecht im Grundgesetz. Auch Unternehmen „können unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden“, erklärte das Ministerium.

Die Compact-Magazin GmbH wird laut Innenministerium von dem Rechtsextremisten Jürgen Elsässer geleitet. Der Verlag habe enge Verbindungen zur rechtsextremistischen „Identitären Bewegung“ (IB) und zum rechtsextremistischen Parteienspektrum. Elsässer hatte von einem ungeheuerlichen Eingriff in die Pressefreiheit gesprochen.

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:Das „Compact“-Verbot ist nachvollziehbar, steckt aber voller juristischer Risiken

Kommentar von Ronen Steinke

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