Colonia Dignidad:Arzt muss nicht ins Gefängnis

Hartmut Hopp

Hartmut Hopp, hier ein Bild von 2000, gilt als Nummer zwei der Sekte.

(Foto: Marcelo Agost/dpa)

In Chile wurde Hartmut Hopp 2011 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ein Gericht entschied nun, dass das Urteil in Deutschland nicht vollstreckt werden darf. Für die Opfer der Sekte ist der Beschluss ein herber Schlag.

Von Peter Burghardt, Hamburg

Seit Jahrzehnten hoffen die Opfer der Colonia Dignidad, dass die Täter endlich zur Rechenschaft gezogen werden. Als einer der schlimmsten Schergen der deutsch-chilenischen Foltersekte gilt deren früherer Arzt Hartmut Hopp, in Chile 2011 wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Doch Hopp floh damals mühelos nach Krefeld, in seine alte Heimat Deutschland, wo der internationale Haftbefehl unwirksam ist, weil Deutsche nicht ins außereuropäische Ausland ausgeliefert werden. Jetzt, sieben Jahre danach, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf zum Entsetzen der Geschädigten, dass die chilenischen Urteile hierzulande auch nicht vollstreckt werden dürfen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: