Vermieter sollen sich künftig am staatlichen Preisaufschlag auf fossile Brennstoffe beteiligen. Millionen Mieter können deshalb mit einer Entlastung bei den Heizkosten rechnen. Darauf haben sich am Wochenende die Minister Robert Habeck (Wirtschaft und Klimaschutz), Klara Geywitz (Bauen und Wohnen) sowie Marco Buschmann (Justiz) verständigt. Habeck (Grüne) erklärte, es sei gelungen, eine Lösung zu finden, "die sozial gerecht ist". Geywitz (SPD) sagte, Mieter blieben dennoch "motiviert, den eigenen Energieverbrauch zu senken".
Seit Anfang 2021 muss auf den Ausstoß von Kohlendioxid eine Abgabe gezahlt werden, derzeit liegt der Preis bei 30 Euro pro Tonne. Damit soll der Klimaschutz vorangetrieben werden. Bisher konnten Vermieter diese Mehrkosten voll an ihre Mieter weitergeben. Die damalige große Koalition hatte sich im vergangenen Jahr nicht über eine Aufteilung der Lasten verständigen können. Sie entstehen vor allem bei Öl- und Gasheizungen mit ihrem teils hohen Treibhausgas-Ausstoß. Durch die bisherige Regelung gab es keinen Anreiz für Vermieter, ihre Häuser energetisch zu sanieren; sie mussten die CO₂-Kosten schließlich nicht tragen.
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Dies soll sich nun ändern. Geplant ist ein Stufenmodell: Je mehr CO₂ pro Quadratmeter ein Haus oder eine Wohnung verursacht, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter tragen muss. Die Unterteilung umfasst zehn Stufen. Auf der Stufe der größten Energieverbraucher müssen die Vermieter 90 Prozent des CO₂-Aufschlags übernehmen, die Mieter zehn. Wenn das Haus hingegen mindestens dem aktuellen Effizienz-Standard EH 55 entspricht, müssen die Mieter den CO₂-Aufpreis voll schultern. So sollen Vermieter motiviert werden, ineffiziente Häuser zu sanieren, gleichzeitig soll es sich für Mieter weiterhin lohnen, Energie zu sparen. Ziel ist, dass die Regelung zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt.
Das Stufenmodell soll für Wohnhäuser gelten und für solche mit gemischter Nutzung, wenn beispielsweise in einem Mietshaus auch eine Rechtsanwaltskanzlei untergebracht ist. Wer wie viel zu zahlen hat, soll über die Heizkostenabrechnung aufgeteilt werden. Über die Brennstoffrechnung stünden alle nötigen Daten zur Verfügung, hieß es. Justizminister Buschmann (FDP) nannte das Stufenmodell eine Lösung, die fair, bürokratiearm und zugleich wirksam sei.
"In der Praxis kann es durchaus Ärger geben"
Für gewerbliche Gebäude, etwa Bürokomplexe, haben sich die Minister auf andere Regelungen verständigt: Hier werden die Zusatzkosten durch den CO₂-Preis je zur Hälfte aufgeteilt. Vermietern und Mietern stehe es jedoch frei, eine andere Regelung zu treffen.
Verbraucherschützer begrüßten die Einigung. "Die Beendigung der ungerechten Verteilung zulasten der Mieterhaushalte war überfällig", sagte Udo Sieverding, Energieexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen der SZ. Das Stufenmodell verspreche eine zielgenaue Regelung, sei aber auch ein "mutiger" Schritt. "Denn in der Praxis kann es bei der Stufeneinordnung und Überprüfung durchaus Ärger geben", warnte Sieverding.