Süddeutsche Zeitung

Berlin:"City Hostel" auf Gelände der nordkoreanischen Botschaft soll schließen

  • Das Bezirksamt Berlin-Mitte erhöht den Druck auf die Betreiberfirma des "City Hostels" auf dem Gelände der Botschaft Nordkoreas.
  • Der Betrieb der Einrichtung soll binnen zwei Wochen eingestellt werden, ansonsten drohen Bußgelder.
  • Ein Gericht hatte den Weiterbetrieb des Hostels bereits untersagt.

Von Florian Flade, Christoph Giesen, Peking und Georg Mascolo

Berlin erhöht den Druck: Das umstrittene "City Hostel" auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft muss schließen. Nach Informationen von SZ, WDR und NDR hat das Bezirksamt Berlin-Mitte der Bundesregierung kürzlich mitgeteilt, dass der Betreiberfirma eine Frist von zwei Woche gesetzt werden soll, das Hostel zu schließen und jegliche Nutzung des Gebäudes in Zusammenhang mit dem Gelände der Botschaft einzustellen. Ansonsten drohen Bußgelder.

Das Bezirksamt wollte sich auf Nachfrage zu dem Sachverhalt zunächst nicht äußern. In den kommenden Tagen werde es dazu jedoch eine Mitteilung geben, sagte ein Sprecher.

Das "City Hostel" residiert seit 2007 in einem Gebäude in der Glinkastraße unweit des Checkpoint Charlie in Berlin-Mitte. Es befindet sich auf dem Gelände der Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Nordkorea und wird von der Berliner Firma EGI GmbH betrieben. Laut Mietvertrag hat das Unternehmen monatlich 38.000 Euro Kaltmiete an die Vermieter, die nordkoreanische Botschaft, gezahlt.

Schon der fortlaufende Betrieb des Hostels sei eine verbotene Tätigkeit

Damit, so urteilte das Berliner Verwaltungsgericht vor wenigen Wochen, verstoße die Firma gegen eine bestehende EU-Verordnung, die auf UN-Sanktionen gegen das nordkoreanische Regime basiert. Demnach sind seit 2017 Immobiliengeschäfte mit Nordkorea verboten, um zu verhindern, dass der totalitäre Staat mit Devisen sein Atomwaffenprogramm finanziert.

Im November 2018 hatte das Bezirksamt Berlin-Mitte den Betreibern des "City Hostels" den Betrieb der Unterkunft untersagt. Die EGI GmbH reichte dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. Der Mietvertrag sei von der nordkoreanischen Botschaft gekündigt worden, bereits seit April 2017 zahle das Unternehmen demnach keine Miete mehr, teilte der Anwalt der Hostelbetreiber, Felix Hahn, mit. Folglich verstoße man auch nicht gegen Sanktionen.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und wies die Klage vor wenigen Wochen ab. Schon der fortlaufende Betrieb des Hostels sei eine verbotene Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Bezug von Immobilien des nordkoreanischen Staates.

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