Obwohl die als Ein-Euro-Jobs bezeichneten Arbeitsgelegenheiten bereits seit Jahrzehnten im Sozialrecht verankert sind, werden sie der breiten Öffentlichkeit erst bekannt, als die Regierung im Zuge des Hartz-IV-Gesetzes eine massive Nutzung dieses (alten) Arbeitsmarktinstruments beschließt. Die Jobs sind für erwerbsfähige Hilfebedürftige gedacht, die auch in absehbarer Zeit voraussichtlich keine reguläre Arbeit finden werden, obwohl sie sich darum bemühen.
In der Öffentlichkeit werden die Arbeitsgelegenheiten als Symbol für die neue Kälte in der Arbeitsmarktpolitik aufgefasst, obwohl sie bei genauer Betrachtung zu erheblichen Einkommensverbesserungen für die Betroffenen führen, da sie steuer- und sozialabgabenfrei sind.
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