Christian Wulff vor Gericht:Die Vertrauensfrage

File photo of former German President Wulff

Christian Wulff im Januar 2012

(Foto: REUTERS)

Gibt es einen Promi-Malus für Christian Wulff? Kann er ein normaler Angeklagter sein? Und fühlt er sich so? Die Unwägbarkeiten des ersten Prozesses gegen ein ehemaliges Staatsoberhaupt in der Geschichte der Bundesrepublik sind zahlreich. Nur eines dürfte klar sein: Wulff wird reden. Er will einen Freispruch.

Von Hans Leyendecker

Der Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare" ("Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen") ist ein zentraler Bestandteil des Strafverfahrensrechts. Er umfasst das Recht des Angeklagten, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Sein Schweigen darf nicht zu seinem Nachteil herangezogen werden. Es gibt keine Pflicht des Angeklagten, bei der Aufklärung eines Sachverhalts mitzuwirken.

Aber darf auch ein ehemaliger Bundespräsident als Angeklagter vor Gericht schweigen? Bundespräsidenten sollten im Idealfall Menschenfischer sein, Seelenführer, Moderatoren - andere Machtmittel als die Kraft der Worte stehen ihnen nicht zur Verfügung. Ein vor Gericht schweigender Bundespräsident würde zwar von seinem Recht Gebrauch machen, aber merkwürdig wäre sein Schweigen schon.

Gibt es einen Promi-Malus?

Prominente Angeklagte gelangen oft über den Hinterhof des Gerichts in den Gerichtssaal, damit sie der Meute der Fotografen und Kameramänner draußen entgehen. Darf ein Ex-Bundespräsident, wenn es um ihn selbst geht, die Öffentlichkeit scheuen? Christian Wulff wird wohl am Donnerstagmorgen über die große Treppe des Landgerichts Hannover kommen. Vielleicht wird er stehen bleiben, um in die Kameras eine Botschaft zu verkünden, wie er das schon so oft gemacht hat. Dann wird er den Saal 127 betreten.

Drei Fragen bleiben: Kann ein ehemaliges Staatsoberhaupt ein normaler Angeklagter sein? Wird er so behandelt? Fühlt er sich so?

Es gab eine Zeit, da waren Prominente in einigen Bundesländern vor der Justiz oft gleicher als gleich. Sie hatten einen Bonus, für sie galten andere Regeln. Über den Strafrechtsanspruch des Staates entschieden die Postleitzahl und der Status des Beschuldigten. Diese Zeiten scheinen vorbei zu sein. Manchmal kann man sogar den Eindruck haben, es gebe heute in der Republik auch einen Prominenten-Malus.

Wulff selbst spricht von einer "Leidensgeschichte"

Als Beschuldigter, als Angeschuldigter und als Angeklagter hat sich Wulff bislang nicht öffentlich zu diesem Verfahren geäußert. Er hat es nach außen hin ertragen, aber gehadert hat er damit schon arg. Freunde berichten, er habe manchmal von seiner "Leidensgeschichte" gesprochen. Nur ein Freispruch könne ihm Genugtuung verschaffen und den Glauben an das Land zurückgeben. Er setze auf ein unabhängiges Gericht, das die Verfolger wieder in ihre Schranken weise. Das soll er gesagt haben. Seinem väterlichen Freund, dem Unternehmer Egon Geerkens, hat er in den düsteren Tagen im März 2012 diese SMS geschickt: "Dein Satz, ehrlich währt am längsten, bei der Benefizgala im November, muss gelten, sonst verlieren wir beide den Glauben an den Rechtsstaat", schrieb Wulff an Geerkens. Kann ein früheres Staatsoberhaupt den Glauben an den Rechtsstaat verlieren?

Wulff ist Jurist, er war in jungen Jahren zwar Anwalt, aber er ist vor allem Politiker. Ein großer Sachverständiger des Strafrechts ist er vermutlich nicht. Ob er alle Windungen seines Verfahrens juristisch genau beurteilen konnte, ist eher unwahrscheinlich. Freunde berichten, er habe, zeitweise zumindest, die Akten nicht gelesen, um seine Seele nicht zu belasten.

"Seelisch erschüttert"

Aus Sicht von Wulff war es eine "einzigartige Medienkampagne", die gegen ihn lief und ein Exzess bei den Ermittlungen. "Seelisch erschüttert" war er, wie er einmal Geerkens schrieb, als seine Frau Bettina von einem Kriminalbeamten vernommen wurde, der eine Krawattennadel mit Handschellen trug. So etwas gibt es häufiger. Dass das Haus in Großburgwedel in einem kabarettistischen Jahresrückblick als "kackbrauner Klinkerbau" bezeichnet wurde, hat ihn empört. Es gebe "keine Grenze des Anstands" mehr, hat er Freunden gesagt. Wenn Kabarettisten Jahresrückblicke machen, kommen solche Sottisen vor.

Natürlich war das Angebot der Staatsanwaltschaft im Sommer, den Fall nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung still gegen Zahlung einer Geldauflage zu erledigen, eine Verlockung. Wulff hat echte Freunde, und manche haben ihm zugeraten, das Angebot anzunehmen. Kein Prozess, keine Unruhe mehr. Wulff könne sich in aller Ruhe um seine Angelegenheiten kümmern und eine neue berufliche Perspektive entwickeln, argumentierten sie.

Es gab andere Vertraute, die das anders sahen. Wulff lehnte schließlich den 153a ab. Jetzt will er den Freispruch und nimmt die Risiken eines Prozesses in Kauf. Sein Freund, der Filmproduzent David Groenewold, ist mit ihm angeklagt und folgt der Wulff-Strategie. Groenewolds Anwalt, der erfahrene Koblenzer Strafverteidiger Bernd Schneider, ist ein paar Tage vor Prozessbeginn erkrankt und wird durch einen Kollegen vertreten, der sich aber schon eingearbeitet hat.

Ein normaler Fall ist die Sache nie gewesen, es wird auch kein normaler Prozess werden. Wulff will sich rehabilitieren. Wulff wird als Angeklagter vor Gericht reden. Ihm geht es auch, wie er sagt, um die Würde. Solange die Fotografen noch im Gerichtssaal sind, wird der Angeklagte vermutlich stehen bleiben. Das machen Prominente so. Auf Fotos sitzen sie nie auf der Anklagebank.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: