Süddeutsche Zeitung

Christian Wulff:Der vorbestrafte Ex-Präsident

Bei Christian Wulff hat sich die Unschuldsvermutung in eine Schuldvermutung verkehrt. Er steht vor den Trümmern seiner Existenz, obwohl er nie verurteilt worden ist. Hätte die Staatsanwaltschaft seine Flitterwochen weiter in die Ermittlungen einbezogen, wäre dies ein Geständnis gewesen, dass der Verdacht gegen ihn hinten und vorn nicht reicht.

Heribert Prantl

Die Unschuldsvermutung gilt für jeden, auch für Bundespräsidenten. Sie verlangt, einen Beschuldigten so zu behandeln, dass er nicht vor den Trümmern seiner Existenz steht, wenn sich seine Unschuld herausstellt. Das funktioniert oft nicht. Bei Christian Wulff funktioniert das überhaupt nicht.

Mit der Bejahung eines Anfangsverdachts durch die Staatsanwaltschaft hat sich bei ihm die Unschuldsvermutung in eine Schuldvermutung verkehrt. Seitdem steht Wulff vor den Trümmern seiner Existenz. Seitdem ist er de facto vorbestraft, obwohl er von keinem Gericht, sondern nur von der Medienöffentlichkeit verurteilt worden ist.

Bei kaum einem anderen Anfangsverdächtigen hat die Feststellung des Anfangsverdachts so gravierende Auswirkungen. Das erklärt die Akribie und Energie, mit der die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen betreibt. Der Aufwand entspricht einem Großverfahren der Wirtschaftskriminalität, obwohl es um eher läppische Vorwürfe geht. Aber deren Folgen waren halt gar nicht läppisch.

Es wäre für die Staatsanwaltschaft ein Debakel, wenn sich herausstellte, dass der Verdacht hinten und vorn nicht reicht.

Wenn die Staatsanwaltschaft nun nach all dem bisherigen Aufwand auch noch die Wulff'schen Flitterwochen in die Ermittlungen einbezogen hätte, wäre dies ein Geständnis gewesen, dass das bisher so ist - und man daher auch noch den letzten Dreck zusammenkratzen muss.

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Quelle:
SZ vom 10.10.2012/mane
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