Gut zweieinhalb Wochen nach den Ausschreitungen in Chemnitz hat das Amtsgericht einen 33-jährigen Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. In einem beschleunigten Verfahren verhängte das Gericht eine Haftstrafe von acht Monaten, ausgesetzt für drei Jahre auf Bewährung. Hinzu komme eine Geldstrafe von 2000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte den Angaben zufolge nach Ende einer Kundgebung am 1. September den Hitlergruß gezeigt und einen Beamten angegriffen, der ihn durchsuchen wollte. Er war wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und versuchter Körperverletzung angeklagt. Der Mann bestritt die Vorwürfe.
Der Chemnitzer ist dem Bericht zufolge einschlägig vorbestraft und wird als "Gewalttäter Sport" eingestuft. Die Staatsanwaltschaft habe für den Mann ein Jahr Haft ohne Bewährung gefordert, hieß es. Der Prozess war der erste von mehreren beschleunigten Verfahren nach den fremdenfeindlichen Vorfällen in Chemnitz Ende August und Anfang September. Eine zweiter Demonstrant muss sich am Freitag vor dem Amtsgericht verantworten.