Chemnitz:Schwieriger Prozess

Chemnitz: Der Syrer Alaa S., 23 Jahre alt, Friseur, sitzt in Dresden alleine auf der Anklagebank. Sein mutmaßlicher Mittäter ist untergetaucht.

Der Syrer Alaa S., 23 Jahre alt, Friseur, sitzt in Dresden alleine auf der Anklagebank. Sein mutmaßlicher Mittäter ist untergetaucht.

(Foto: Matthias Rietschel/AFP)

Dünne Beweislage, hohe Erwartungen: In Dresden beginnt das Verfahren gegen einen der Flüchtlinge, die 2018 einen Deutsch-Kubaner erstochen haben sollen.

Von Annette Ramelsberger, Dresden

Ein Mensch ist gestorben, durch Stiche ins Herz und in die Lunge. Am Rande des Chemnitzer Stadtfestes, am 26. August 2018, in einer warmen Sommernacht. Das Opfer: Daniel H., 35, ein Schreiner aus Chemnitz, deutsche Mutter, kubanischer Vater, einer, der mit Freundin und Stiefsohn zusammenlebte. Ein Mann, der keine Sympathien für die rechte Szene hatte. Doch dieser Mann ist den Rechten zum Helden geworden - weil die Täter mutmaßlich zwei Flüchtlinge waren.

Gerade in diesem Fall wäre es wichtig, genau zu wissen, wie es war und wer die Schuld trägt. In diesem Fall, der die Republik in Aufruhr versetzte, zu Straßenschlachten und dem Aufmarsch von Rechtsradikalen führte und am Ende fast zum Bruch der Bundesregierung. Ein Fall, über dessen Nachwehen Bundesverfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen sein Amt verlor.

Doch nichts an diesem Prozess ist einfach. Nicht die Umstände, nicht die Erwartungen, die an ihn gerichtet werden. Und schon gar nicht die Beweislage. Einer der Tatverdächtigen ist abgetaucht, ins Ausland geflohen, im Irak wird nach ihm gefahndet. Er hatte den Streit mit Daniel H. angezettelt. DNA-Spuren, die auf ihn deuten, wurden an einem Messer gefunden. Doch nun steht der andere Flüchtling vor Gericht, von dem es keine DNA-Spuren gibt. Alaa S., 23 Jahre alt, Friseur, 2015 aus Syrien geflohen. Einer derjenigen, die mit dem großen Flüchtlingstreck nach Deutschland kamen. Doch ob er es war, der dem Schreiner die tödlichen Stiche versetzt hat, ist nicht wirklich klar.

Chemnitz' Oberbürgermeisterin hofft auf eine Verurteilung - eine Steilvorlage für die Verteidigung

Das Gericht ist aus Sicherheitsgründen von Chemnitz nach Dresden umgezogen und hat den Prozess in den Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts Dresden verlegt. Weit draußen vor der Stadt, zwischen Friedhof und Gefängnis. Am Wochenende konnte man in der taz die Einschätzung von Chemnitz' Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig, SPD, lesen: Es werde schwierig für Chemnitz, sollte es keine Verurteilung geben. Sie hoffe darauf, dass der Angeklagte verurteilt wird. So ist offenbar die Gemütslage in Sachsen. Es ist eine Steilvorlage für die Verteidigung.

Es geht gleich richtig los: Verteidigerin Ricarda Lang verlangt, dass die drei Richter und die zwei Schöffen Erklärungen abgeben, ob sie auch wirklich unbefangen über den Angeklagten urteilen können. Sie fragt: "An welchen Kundgebungen von Pegida oder Pro Chemnitz haben Sie teilgenommen? Sind Sie Mitglied oder Unterstützer der AfD? Haben Sie sich in Leserbriefen oder im Internet zur sogenannten Flüchtlingskrise geäußert? Haben Sie an dem Trauermarsch nach dem Tod von Daniel H. teilgenommen? Haben Sie Blumen oder Kränze für ihn niedergelegt? Haben Sie Drohungen bekommen?"

Und schon ist der Prozess da, wo der ganze Fall von Anfang an war: mitten in der Flüchtlingsdebatte, mitten in der Auseinandersetzung des Staates mit Rechtsradikalen. 24,3 Prozent der Chemnitzer haben bei der Bundestagswahl AfD gewählt. Anwältin Lang sagt: "Der Angeklagte entspricht dem erklärten Feindbild derer, die die Kundgebungen der AfD unterstützen." Und natürlich zitiert die Verteidigerin die Worte von Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig, wonach es schwierig werde ohne Verurteilung. Hier werde von politischer Seite Einfluss genommen, kritisiert die Verteidigerin. Noch nicht einmal der Staatsanwalt stellt sich gegen die konkreten Fragen der Verteidigung, das sei schon grundsätzlich gerechtfertigt, nur einige wenige lehnt er ab.

Schon vor Beginn des Prozesses hat die Verteidigung von Alaa S. beantragt, das Verfahren in ein Bundesland zu verlegen, in dem dieses Jahr keine Landtagswahlen sind. Sie fürchtet den "Druck der Straße" auf die Richter. Es sei naheliegend, dass die Richter nicht unbeeindruckt und angstfrei urteilen könnten, schrieben die Verteidiger. Und sie führten in ihrem Antrag an, dass rechtes Gedankengut auch unter den Justizmitarbeitern verbreitet sei - immerhin hatte ein Justizhauptsekretär den Haftbefehl gegen einen Beschuldigten an die rechte Gruppe "Pro Chemnitz" herausgegeben. Der Justizbeamte kandidiert nun für die AfD. Der Bundesgerichtshof lehnte den Antrag auf Verlegung des Verfahrens ab.

Der Staatsanwalt verliest die Anklage. Kurz ist sie, sehr kurz. Wer die Akten nicht kennt, kann damit kaum etwas anfangen. Die Anklage wirft Alaa S. Totschlag an Daniel H. und versuchten Totschlag an dessen Bekannten Dimitri M. vor. Das war es auch schon. In den Akten steht mehr: Die Anklage zeichnet dort nicht das Bild eines heimtückischen Überfalls von zwei Männern auf Daniel H. Eher das Bild einer aus dem Ruder gelaufenen Schlägerei. Auslöser dieser Schlägerei war Farhad A. Der war schon vorher pöbelnd durch die Kneipen gezogen und hatte Gäste als "Nazis" beschimpft. Dann traf er im Zentrum von Chemnitz auf Daniel H. Die beiden Kumpel Daniel H. und Dimitri M. standen in jener Sommernacht mit Freunden zusammen, als der Iraker Farhad R. auf sie zukam und Daniel H. offensichtlich auf Kokain ansprach. Daniel H. sprach kurz mit dem Iraker, dann rief er ihm zu: "Verpiss dich." Es gab eine Rangelei, Farhad A. landete auf dem Boden. In diesem Moment kam der Angeklagte Alaa S. hinzu. Daniel H. habe ihm einen Faustschlag versetzt. Da habe Alaa S. ihn am Nacken gepackt und ihm mehrere Messerstiche versetzt, sagt die Anklage. Auch Dimitri M. traf ein drei bis vier Zentimeter tiefer Stich in den Rücken. "Potentiell lebensgefährlich" nennt das Staatsanwalt Stephan Butzkies. Vermutlich wurde dieser Stich von Farhad A. geführt. Aber die Staatsanwaltschaft sieht die beiden Flüchtlinge als gemeinschaftlich Handelnde, mit gemeinsamem Tatplan und Tatentschluss, und rechnet diesen Stich also ebenfalls Alaa S. zu. Auch seien die beiden gemeinsam weggelaufen.

Dimitri M. ist an diesem Tag der erste Zeuge. 38 ist er, Lastwagenfahrer, in Russland geboren. Stockend erzählt er. Drei Tage war er im Krankenhaus. Aber wer genau die Stiche auf seinen Kumpel Daniel abgegeben hat, kann er nicht sagen. Der, der Daniel auch geohrfeigt hat? Weiß er nicht. Er erinnert sich nur, dass einer hell gekleidet war. Das wäre laut Aktenlage Farhad A., der Untergetauchte. Zum Angeklagten Alaa S. kann der Zeuge nichts sagen. Nicht mal, was er anhatte. "Ich bin nicht sicher", sagt der Zeuge immer wieder. Bei der Polizei hatte er noch gesagt, Alaa S. habe auch auf Daniel eingestochen. "So bewegt man sich nur, wenn man sticht." Da legt sich der Staatsanwalt auf den Boden mitten im Gerichtssaal, in seiner schwarzen Robe. "Zeigen Sie mir, wie auf Daniel eingestochen wurde", fordert er den Zeugen auf. Der stellt sich hin und macht ein paar Stichbewegungen. Oder waren es nur Fausthiebe? Er war sechs, sieben Meter vom Tatort entfernt. Ein Messer hat er bei Alaa S. nicht gesehen. Auch der Einsatz des Staatsanwalts hilft nichts. "Ich hab mich geirrt, wahrscheinlich", sagt Dimitri M. hilflos.

Und der Angeklagte? Sitzt da in weißem Hemd und hellem Sakko, das Haar akkurat rasiert und gegelt. Er ist ja Friseur. Gebannt verfolgt er, wie hier die Wahrheit gesucht wird. Hinten im Saal winken ihm ein paar Freunde zu. Alaa S. sagt an diesem Tag nichts. Die Verteidigung fordert die Einstellung des Verfahrens. Alles, was die Staatsanwaltschaft ermittelt habe, sei "vage, eventuell und bewegt sich im Bereich des Ungefähren". Es mangele an handfesten Beweisen. Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.

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