Süddeutsche Zeitung

Chemnitz-Prozess:Der Zeuge sagt erst mal nichts

Die Vorsitzende Richterin versucht, mit einer Drohung voranzukommen.

Von Annette Ramelsberger, Dresden

Mit diesem Zeugen steht und fällt die Anklage. In diesem Prozess, der eine Bluttat aufklären soll, die zum Aufmarsch Rechtsradikaler in Chemnitz geführt hat und fast zum Bruch der Koalition in Berlin. Es war eine Tat, die die Rechtsradikalen als Beweis genommen haben, dass Deutsche von Flüchtlingen reihenweise bedroht und getötet würden. Und nach der der Chef des Bundesverfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen sein Amt verlor.

Der Zeuge, auf den es ankommt, ist Koch, er hatte in der Tatnacht in einem Imbiss gerade Döner zubereitet nach dem Stadtfest in Chemnitz. Drei Uhr morgens war es schon. Der angeklagte Alaa S., der sich vor dem Landgericht Chemnitz (am Verhandlungsort Dresden) wegen gemeinschaftlichen Totschlags verantworten muss, hatte in dieser lauen Sommernacht bei dem Koch gerade einen Döner bestellt, als es draußen auf der Straße laut wurde. Dort stand eine Gruppe Chemnitzer, unter ihnen Daniel H. Und die stritt sich mit einem Flüchtling aus dem Irak, Farhad A. Dieser hatte Daniel H. gefragt, ob er Kokain habe. Der aber sagte nur: "Verpiss dich". Farhad A. griff den Mann an, der versetzte ihm einen Faustschlag. Laut früherer Aussage des Kochs rannte nun sein Kunde Alaa S. auf die Gruppe zu, sprach kurz mit dem nun am Boden liegenden Farhad und hieb dann auf Daniel H. ein. Der Koch sagte: mit Bewegungen, wie man sie macht, wenn man mit einem Messer sticht. So hat er das in drei Vernehmungen bei der Polizei gesagt. Dann, im Dezember, hat er dem Ermittlungsrichter gesagt, er sei falsch verstanden worden. Von Stichen habe er nichts gesagt. Nun will das Gericht klären, was Younis Al-N., 30, aus dem Libanon, wirklich gesagt und gesehen hat. Denn der Angeklagte Alaa S. streitet ab, überhaupt dabei gewesen zu sein. Und der Mann, der mit Daniel H. stritt, ist geflohen - in den Irak. Deswegen steht nur Alaa S. vor Gericht. Aber ob er wirklich Mittäter war?

Der Koch kommt um zehn Uhr herein. Ohne Zeugenbeistand. Die Verteidigung regt an, dass man ihm doch einen Anwalt zur Seite stellt, immerhin habe der Mann sich in zentralen Punkten widersprochen. Da könne auch ein Verfahren wegen Falschaussage in Betracht kommen - und wenn sich der Zeuge selbst belasten könnte, muss er nichts sagen. Bisher scheint auf diese Idee niemand gekommen zu sein. Um zwölf Uhr kommt der Koch noch einmal herein. Nun mit Zeugenbeistand. Und natürlich rät der ihm zu schweigen. Aber das Gericht will dies nicht gelten lassen. 500 Euro Ordnungsgeld oder fünf Tage Ordnungshaft droht Richterin Simone Herberger dem Koch an. Der sitzt neben Anwalt und Dolmetscherin und weiß gar nicht, wie ihm geschieht. Der Anwalt sagt, das sei "schlicht unangemessen". Der Mann stehe in einem schweren Konflikt. Und er sei als Dönerkoch nicht in der Lage, 500 Euro Ordnungsgeld zu zahlen. "Das einzige, was Sie damit erreichen, ist, ihn zu drangsalieren." Die Richterin geht auf 300 Euro herunter. Auch das wird der Mann nicht zahlen können. Der Anwalt kündigt Beschwerde beim Oberlandesgericht an. Die Richterin sagt, am 26. April lade sie ihn wieder vor.

Und sie verliest den Beschluss, mit dem eine andere Kammer einen Befangenheitsantrag der Verteidigung abgelehnt hat. Diese hatte gefordert, dass Richter und Schöffen erklären, ob sie bei den Märschen der Rechten in Chemnitz dabei waren, ob sie mit der AfD sympathisieren - damit der Angeklagte weiß, ob die Richter unbefangen sind. Das Gericht lehnte die Antwort darauf ab. Das wäre eine Ausforschung der Richter, das wäre das Ende der richterlichen Unabhängigkeit, zitiert Herberger ihre Kollegen: Der Angeklagte dürfe auf die uneingeschränkte Unvoreingenommenheit des Gerichts setzen. "Die überwiegende Mehrheit in Sachsen hat nicht die AfD gewählt."

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SZ vom 04.04.2019
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