Süddeutsche Zeitung

Tötungsdelikt:Anklage gegen Tatverdächtigen in Chemnitz erhoben

  • Der Tod eines 35-Jährigen im Sommer in Chemnitz hat nun auch strafrechtliche Konsequenzen: Die zuständige Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Syrer erhoben.
  • Ihm wird unter anderem gemeinschaftlicher Totschlag vorgeworfen.
  • Das Verfahren gegen einen weiteren Tatverdächtigen wird abgetrennt.
  • Nach dem Tötungsdelikt war es in Chemnitz zu Demonstrationen und fremdenfeindlichen Übergriffen gekommen.

Mehr als vier Monate nach dem gewaltsamen Tod eines Mannes in Chemnitz hat die dortige Staatsanwaltschaft gegen einen der Tatverdächtigen Anklage erhoben. Wie die Behörde mitteilte, wird dem in Untersuchungshaft befindlichen Syrer gemeinschaftlicher Totschlag sowie gemeinschaftlicher versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Asylbewerber am 26. August 2018 gemeinsam mit einem Iraker einen 35 Jahre alten Deutschen durch Messerstiche getötet haben. Zudem sollen die beiden einem weiteren Mann eine schwere Stichverletzung im Rücken zugefügt haben.

Das Verfahren gegen den Iraker wird den Angaben zufolge abgetrennt. Dieser ist nach wie vor auf der Flucht. Nach ihm wird seit Monaten mit einem internationalen Haftbefehl gesucht. Ob auch ein dritter Tatverdächtiger angeklagt werde, werde in absehbarer Zeit entschieden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dieser Mann, ebenfalls Syrer, war Mitte September aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Das Tötungsdelikt hatte die sächsische Stadt erschüttert und in der Folge auch Bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es kam zu zahlreichen Demonstrationen in Chemnitz, die auch in Gewalttätigkeiten und fremdenfeindlichen Übergriffen mündeten. Auch die AfD zog gemeinsam mit der Pegida-Bewegung und anderen rechten Gruppen durch die Stadt. Mehrere Rechtsradikale wurden in Schnellverfahren wegen Zeigens des Hitlergrußes verurteilt.

Im Streit um die Frage, ob es im Zuge der Demonstrationen zu "Hetzjagden" in Chemnitz gekommen sei, hatte zudem der damalige Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen seinen Posten räumen müssen. Die Personalie Maaßen hatte zudem die Koalition belastet.

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SZ.de/AFP/dpa/gal/jsa
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