Sachsen:Die Tatnacht von Chemnitz

Chemnitz - Blumen am Tatort

Der Tod des 35 Jahre alten Tischlers Daniel H. versetzte Ende August vergangenen Jahres die Stadt Chemnitz in einen Ausnahmezustand.

(Foto: Jan Woitas/dpa)
  • Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Tod von Daniel H. in Chemnitz gestalteten sich schwierig.
  • Ein Tatverdächtiger, Farhad A., befindet sich auf der Flucht und könnte Zeugenaussagen zufolge in der Tatnacht unter Drogeneinfluss gestanden haben.
  • Der Angeklagte Alaa S. bestreitet, auf H. eingestochen zu haben.
  • Nach Angaben einer Gerichtssprecherin des Landgerichts Chemnitz entscheidet sich "in den nächsten Tagen", ob es die Anklage gegen Alaa S. zulässt.

Von Markus Grill, Sebastian Pittelkow, Nicolas Richter und Katja Riedel, Berlin

Der Tod des 35 Jahre alten Tischlers Daniel H. versetzte Ende August vergangenen Jahres die Stadt Chemnitz in einen Ausnahmezustand: Auf rechte Demos mit Hitlergrüßen folgten Gegendemos, Ausländer wurden angepöbelt, Neonazis attackierten ein jüdisches Restaurant und am Ende stürzte gar der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, über die Bewertung der Unruhen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Tod von Daniel H. gestalteten sich seither schwierig: Zwar haben die Ermittler bis heute mehr als einhundert Zeugen vernommen, viele davon mehrmals. Doch kann offenbar kaum einer brauchbare Angaben zum Tatgeschehen machen.

Ende Dezember hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen den syrischen Flüchtling Alaa S. erhoben, einen der beiden Tatverdächtigen. Der andere, Farhad A., ist auf der Flucht. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR, WDR und MDR heißt es in der Anklageschrift, Farhad A. könnte Zeugenaussagen zufolge in der Tatnacht unter dem Einfluss von Drogen gestanden haben, als er gegen drei Uhr nachts das spätere Opfer Daniel H. ansprach und sich angeblich mit einem Finger an die Nase fasste und hörbar einatmete.

Zeugen sollen auch berichtet haben, dass Farhad A. regelmäßig Drogen konsumiert habe. Auch das Opfer Daniel H. könnte Kokain konsumiert haben. In der Tatnacht soll Farhad A. Daniel H. kurz umarmt und etwas mit ihm besprochen haben. H. jedoch soll ihn aufgefordert haben, zu verschwinden, worauf Farhad ihm eine Ohrfeige verpasst haben soll. Daraufhin soll es zu Handgreiflichkeiten gekommen sein, in deren Folge Farhad A. am Boden lag. Alaa S. soll Farhad A. daraufhin zu Hilfe geeilt sein. Gemeinsam sollen sie dann auf Daniel H. eingestochen haben.

Keine DNA-Spuren des Angeklagten auf der Tatwaffe

Die Polizei hat später ein Messer mit DNA-Spuren des Opfers Daniel H. gefunden. Allerdings befinden sich auf diesem Messer offenbar keine Spuren des nun angeklagten Alaa S. Nach einem Gutachten der Gerichtsmedizin könnten zudem alle Stiche, die dem Opfer zugefügt wurden, von ein und demselben Messer stammen.

Alaa S. bestreitet die Tat. Sein Anwalt hatte bereits im September 2018 Haftprüfung beantragt und darauf hingewiesen, dass keiner der Zeugen konkrete Angaben über das eigentliche Tatgeschehen abgegeben habe. Das Gericht lehnte damals jedoch eine Freilassung von Alaa S. aus der Untersuchungshaft ab, weil unter anderem der Hauptbelastungszeuge den Tatverdächtigen Alaa S. auf Fotos eindeutig identifiziert und aus etwa fünfzig Metern beobachtet hatte, wie S. Stichbewegungen gegen das Opfer ausgeführt habe. Ein Messer habe er allerdings nicht gesehen, soll der Zeuge der Polizei gesagt haben. Offenbar stützt sich die Anklage im Wesentlichen auf die Aussagen dieses Zeugen.

Allem Anschein nach ist auf den Hauptzeugen Druck von verschiedenen Personen ausgeübt worden, damit er seine Aussagen revidiere. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR, WDR und MDR hat der Zeuge bereits im September Anzeige bei der Polizei erstattet. Bekannte des inzwischen angeklagten Verdächtigen Alaa S. sollen ihn aufgesucht und massiv bedroht haben. Unter anderem sei er mit einem Stuhl geschlagen worden.

Alaa S. wird von vier Verteidigern verteidigt

Derzeit liegt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gegen Alaa S. beim Landgericht in Chemnitz, das nach Angaben einer Gerichtssprecherin "in den nächsten Tagen" entscheiden wird, ob es die Anklage zulässt. Falls es dazu kommt, will das Gericht am 18. März in Chemnitz mit der Hauptverhandlung beginnen. Dann müsste das Gericht klären, ob Alaa S. schuldig ist oder nicht.

Alaa S. wird vor Gericht neben seinem Pflichtverteidiger aus Berlin auch noch von drei Wahlverteidigern aus Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen verteidigt. Unter ihnen ist auch die Anwältin Ricarda Lang, die diese Woche die Verlegung des Prozesses in ein anderes Bundesland beantragt hat, weil sowohl in Sachsen als auch in Thüringen oder Brandenburg die öffentliche Sicherheit gefährdet sei, wenn der Prozess in einem dieser drei Länder eröffnet werde. Die Anwältin wollte sich auf Anfrage nicht äußern. In ihrem Schriftsatz ans Landgericht argumentiert sie, dass es zu "massiven Protestaktionen" kommen könnte, wenn der Prozess wie geplant in Chemnitz stattfinde. Rechte Gruppierungen und Parteien würden den Prozess für ihre Zwecke benutzen, unter anderem dafür, um Wahlkampf für anstehende Landtagswahlen zu betreiben. Alaa S.s Pflichtverteidiger Oliver Marson wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Antrag der Kollegin äußern. Die Sprecherin des Landgerichts Chemnitz, Marika Lang, wollte den Antrag ebenfalls nicht bewerten und bestätigte lediglich, dass er eingegangen sei.

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