Süddeutsche Zeitung

Whistleblowerin:Gericht nimmt Chelsea Manning in Beugehaft

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Die amerikanische Whistleblowerin Chelsea Manning ist an diesen Freitag in Beugehaft genommen worden. Sie hatte sich geweigert, vor der Grand Jury des Bundesgerichts in Alexandria im US-Bundesstaat Virginia über Enthüllungen von WikiLeaks auszusagen. Sie werde im Gefängnis bleiben, bis sie aussage oder bis die Geschworenen ihre Arbeit abgeschlossen haben, sagte ein Richter.

In einer kurzen Anhörung hatte Manning erklärt, nicht auszusagen zu wollen. Sie teilte dem Richter mit, sie werde "akzeptieren, was auch immer Sie über mich bringen". Die frühere IT-Spezialistin der US-Armee sagte, sie erhebe Einspruch gegen die Geheimhaltung des Prozesses. Zudem habe sie in ihrer Anhörung vor dem Kriegsgericht 2013 bereits alles gesagt, was sie wisse.

Am Tag zuvor hatte Manning auf Twitter angekündigt, dass sie vor Gericht erscheinen, die Aussage allerdings verweigern werde. Sie wisse, dass sie möglicherweise in Beugehaft genommen werde, schrieb sie. Sie werde aber jedes Rechtsmittel nutzen und berufe sich auf den ersten, vierten und sechsten Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung. Diese Artikel sollen unter anderem die Redefreiheit, das Recht vor staatlichen Übergriffen und das Recht auf einen öffentlichen Prozess sichern. Ihre Anwälte stellten den Antrag, Manning nicht ins Gefängnis, sondern aus medizinischen Gründen unter Hausarrest zu stellen. Das lehnte der Richter ab.

Viel ist über den geheimen Prozess nicht bekannt. Es wird vermutet, dass das Justizministerium im vergangenen Jahr eine geheime Klage gegen WikiLeaks-Gründer Julian Assange vor der Grand Jury eingereicht hat, um möglichen Verjährungsfristen entgegenzuwirken. Die Grand Jury erhofft sich von einer Aussage Mannings offenbar tiefere Einblicke in die Strukturen und Arbeitsweisen von WikiLeaks.

Die Grand Jury soll wohl vor allem Material für einen möglichen offenen Prozess gegen Assange sammeln. Das Gericht untersucht dafür angeblich mögliches strafbares Verhalten von WikiLeaks. Vor allem in Bezug auf die 2010 veröffentlichten "War Logs", die Kriegsverbrechen des US-Militärs im Irak und in Afghanistan offenbart haben. Die Dokumente hatte damals Manning WikiLeaks zugespielt.

Manning saß deshalb bereits sieben Jahre in Haft. Sie wurde ursprünglich zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt, kam jedoch bereits 2017 frei, nachdem Barack Obama sie kurz vor Ende seiner Amtszeit begnadigt hatte.

Außerdem scheint sich die Jury für die Veröffentlichung Tausender E-Mails zu interessieren, die Anfang 2016 russische Hacker von Servern der Demokratischen Partei gestohlen hatten. Die Mails wurden kurz vor dem Nominierungsparteitag der Demokraten im Sommer 2016 auf WikiLeaks veröffentlicht. Sie belegten, dass die Partei mit unsauberen Mitteln versucht hat, die Kandidatur von Senator Bernie Sanders zu unterminieren. Das Parteiestablishment hatte mit aller Macht Hillary Clinton als Präsidentschaftskandidatin durchsetzen wollen.

Assange kann sich immer auf die Meinungsfreiheit berufen

Ob ein Prozess gegen Assange in den USA Erfolg haben könnte ist jedoch umstritten. WikiLeaks ist lediglich eine Veröffentlichungsplattform. Assange kann sich immer auf den ersten Verfassungszusatz berufen, der die Meinungsfreiheit unter besonderen Schutz stellt. Bisher jedenfalls ist es US-Anklägern nicht gelungen, die Veröffentlichung geheimer Regierungsdokumente strafrechtlich zu verfolgen.

Die Obama-Regierung hatte deshalb darauf verzichtet, juristisch gegen WikiLeaks und Assange vorzugehen. Sie wollte keinen Präzedenzfall schaffen, der womöglich die Türen öffnet, um weitere Medien wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente vor Gericht zu bringen. Unter Trump ist die Sache aber neu aufgerollt worden.

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