Whistleblowerin:Chelsea Manning aus Beugehaft entlassen

Lesezeit: 2 min

Whistleblowerin Chelsea Manning (Foto: AFP)
  • Ein US-Gericht hat die Freilassung der früheren Wikileaks-Informantin Chelsea Manning aus dem Gefängnis angeordnet. Sie ist seit fast einem Jahr in Beugehaft.
  • Ihre Aussage vor einem Gericht sei nicht mehr nötig, hieß es als Begründung.
  • Die Polizei bestätigte, dass Manning entlassen wurde.

Ein US-Bundesgericht hat die sofortige Freilassung der früheren Wikileaks-Informantin Chelsea Manning aus dem Gefängnis verfügt. In der Anordnung von Richter Anthony Trenga in Alexandria im US-Bundesstaat Virginia vom Donnerstag hieß es, Mannings Aussage vor dem Geschworenengericht sei nicht länger notwendig. Damit entfalle auch die Notwendigkeit der Beugehaft. Die örtliche Polizei bestätigte inzwischen ihre Freilassung.

Mannings Anwälte hatten am Mittwoch mitgeteilt, die Whistleblowerin habe versucht, sich im Gefängnis das Leben zu nehmen. Die 32-Jährige wurde demnach in ein Krankenhaus gebracht, um sich dort zu erholen. Über die jetzige Freilassung äußerten sich die Verteidiger erleichtert und baten, die Privatsphäre ihrer Mandantin zu respektieren.

Bezirksrichter Trenga urteilte, dass Manning freikommen solle, nachdem die Ermittlungen einer Geschworenenjury zur Enthüllungsplattform Wikileaks beendet worden waren. Da sie eine Aussage vor dieser Grand Jury verweigert hatte, saß Manning in Beugehaft und musste täglich eine Strafe von 1000 Dollar zahlen.

Die mittlerweile auf 256 000 Dollar angewachsene Summe bleibt nach dem Urteil von Trenga bestehen. Die Grand Jury selbst löste sich auf. Hätte sie ihre Arbeit weitergeführt, hätte Manning noch maximal sechs Monate in Beugehaft bleiben können. Dieser Gewahrsam sollte dazu dienen, sie doch zu einer Aussage zu bringen. Nach US-Recht darf eine Zeugin oder eine Zeugin aber nur so lange festgehalten werden, solange es eine glaubhafte Möglichkeit gibt, dass die Person doch noch aussagt. Manning und ihre Anwälte hatten argumentiert, dass sie "ihre Prinzipien nicht verraten" würde. Die Whistleblowerin hatte Wikileaks im Jahr 2010 Hunderttausende geheime Militärdokumente zukommen lassen, in denen es um US-Militäreinsätze und Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan ging.

Obama ordnete vorzeitige Freilassung an

Sieben Jahre saß Manning bereits in US-Militärhaft. Sie war 2010 in Untersuchungshaft genommen worden, 2013 wurde sie in einem Militärgerichtsverfahren zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt. Manning kam 2017 frei, nachdem der damalige US-Präsident Barack Obama die vorzeitige Freilassung angeordnet hatte.

Wikileaks-Gründer Julian Assange wehrt sich vor einem Gericht in London gegen seine Auslieferung an die USA. Aus Angst davor hatte er sich 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London geflüchtet. Die britische Polizei verhaftete Assange im April 2019, weil er mit der Flucht in die Botschaft gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte. Die US-Justiz wirft Assange vor, Manning geholfen zu haben, das geheime Material von US-Militäreinsätzen zu veröffentlichen. Dabei soll der US-Regierung zufolge insbesondere die Sicherheit von US-Informanten aufs Spiel gesetzt worden sein. Bei einer Verurteilung in allen 18 Anklagepunkten drohen dem gebürtigen Australier bis zu 175 Jahre Haft. Assange bestreitet die Vorwürfe.

Anmerkung der Redaktion: Wegen der wissenschaftlich belegten Nachahmerquote nach Selbsttötungen haben wir uns entschieden, in der Regel nicht über Suizide oder Suizidversuche zu berichten, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Diese Bedingung sehen wir im Fall von Chelsea Manning gegeben. Er ist Gegenstand einer relevanten öffentlichen Debatte. Dennoch gestalten wir die Berichterstattung bewusst zurückhaltend und verzichten, wo es möglich ist, auf Details.

Wenn Sie sich selbst betroffen fühlen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge (http://www.telefonseelsorge.de). Unter der kostenlosen Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 erhalten Sie Hilfe von Beratern, die schon in vielen Fällen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen konnten.

© SZ.de/dpa/fie - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

MeinungWhistleblower
:Die stillen Revolutionäre

Die USA wurden von einem Whistleblower mitbegründet. Und auch ansonsten gilt: Wer ungesetzliche Aktivitäten in der eigenen Organisation enthüllt, sollte weltweiten Schutz genießen.

Kommentar von Andrian Kreye

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: