Ceta:Investoren sind gleicher

Ceta ist besser als TTIP. Aber das reicht nicht. Die Klagen vor dem Bundesverfassunsgericht gegen das Ceta-Abkommen haben Gewicht.

Von Heribert Prantl

Es gibt Menschen, die man sich nur paarweise denken kann: Dick und Doof, Asterix und Obelix. Solche Paarungen, nicht so lustig, gibt es bei bestimmten Projekten auch: TTIP und Ceta beispielsweise. Seit Jahren ist man gewohnt, dass diese Freihandels-Abkommen in einem Atemzug genannt werden.

Wenn nun TTIP stirbt, stirbt aber nicht automatisch Ceta. Im Gegenteil: Ceta ist fertig ausverhandelt und soll demnächst in Kraft treten - wobei noch völlig unklar ist, ob es allein von der EU oder auch von den Mitgliedsstaaten ratifiziert wird. Die Kritiker von Ceta, die auch die Kritiker von TTIP waren, laufen Sturm: Erstens dagegen, dass Ceta allein von der EU in Kraft gesetzt wird. Zweitens dagegen, dass Ceta (selbst wenn eine Abstimmung des Bundestags noch geplant sein sollte) einfach vorläufig in Kraft tritt. Drittens dagegen, dass von Ceta rechtsstaatlich-demokratische Regeln ausgehebelt werden. Zehntausende Beschwerdeführer haben dagegen in Karlsruhe geklagt.

Gewiss: Ceta ist besser als TTIP. Aber das reicht nicht. Das bei Ceta geplante Investitionsgericht ist nicht schon deswegen ein gutes Gericht, weil es nicht mehr Schiedsgericht heißt. Gegen das Investitionsgericht spricht, dass es nicht neutral ist; es soll investitionsfreundlich urteilen. Das heißt, um es mit Orwell zu sagen: Alle Menschen sind gleich, Investoren sind gleicher. Solange das so ist, kann Ceta keinen rechtsstaatlichen Bestand haben.

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