Celle:Verfahren gegen früheren KZ-Wächter eingestellt

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat das Ermittlungsverfahren gegen den aus den USA nach Deutschland ausgewiesenen ehemaligen KZ-Wächter Friedrich Karl B. wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord erneut eingestellt. Dem 95-Jährigen wurde zur Last gelegt, als Wachmann im Konzentrationslager Neuengamme, Nebenlager Meppen-Dalum oder Meppen-Versen, zwischen dem 28. Januar 1945 und dem 4. April 1945 insbesondere durch die Bewachung eines Marsches zur Evakuierung der Nebenlager einen Beitrag zum Tod vieler Gefangener geleistet zu haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren bereits Ende November 2020 eingestellt, weil ein hinreichender Tatverdacht nicht zu begründen war. Nachdem der Beschuldigte am 20. Februar aus den USA nach Deutschland abgeschoben worden war und seine grundsätzliche Aussagebereitschaft signalisiert hatte, wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen, um dem Beschuldigten rechtliches Gehör zu gewähren. Ein Verteidiger erklärte nach Rücksprache mit seinem Mandanten, dass dieser für eine verantwortliche Vernehmung als Beschuldigter nicht zur Verfügung stehe, hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Nach Ausschöpfen sämtlicher Beweismittel stellte die Generalstaatsanwaltschaft daher das Ermittlungsverfahren erneut mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Der Deutsche hatte seit 1959 in den USA gewohnt - jahrzehntelang war seine Vergangenheit unbekannt. Nach Angaben der US-Behörden hat B. gestanden, als Wachmann in einem Außenlager des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme Gefangene bewacht zu haben. Ein Richter in den USA ordnete seine Abschiebung an. Die deutsche Justiz nahm die Ermittlungen gegen B. im Jahr 2020 auf, stellte sie mangels hinreichenden Tatverdachts aber Ende 2020 ein. Damals hieß es: "Die eingeräumte Bewachung von Gefangenen in einem Konzentrationslager, das nicht der systematischen Tötung der Gefangenen diente, reicht als solche für einen Tatnachweis nicht aus." Die Ermittlungen in den USA hätten den Beschuldigten nicht mit einer konkreten Tötungshandlung in Verbindung gebracht.

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