CDU zur Migration:Über die Grenze

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Im Herbst 2015 kamen täglich Tausende Migranten nach Deutschland, wie hier bei Passau. Die CDU will, dass sich das nicht wiederholt. (Foto: Michael Dalder/Reuters)

Leichtere Ausweisung straffälliger Asylbewerber, Kürzung der Bezüge und mehr Wege in die Abschiebehaft: Die CDU präsentiert ihre migrationspolitischen Forderungen - manches davon ist rechtlich umstritten.

Von Jan Bielicki, München

Einen Abend und einen Tag arbeitete es in der Werkstatt, dann verließen vier Seiten Papier die Produktionsstätte. In einer Einleitung und 15 mehr oder weniger konkreten Punkten fassen sie die Ergebnisse zusammen, zu denen die CDU am Montag in ihrem "Werkstattgespräch Migration, Sicherheit und Integration" gekommen ist. "Wir haben aus dem Jahr 2015 gelernt. Das war eine besondere Situation. Sie darf sich nicht wiederholen", heißt es darin - ohne zu erwähnen, wer in Berlin regierte, als täglich Tausende Asylsuchende ins Land kamen: Bundeskanzlerin Angela Merkel, bis vor zwei Monaten noch Parteivorsitzende. Direkte Kritik am damaligen Entschluss Merkels, die deutsche Grenze nicht zu schließen, umgeht das Papier: Heute seien "andere politische Entscheidungen möglich", behauptet es. Und fügt etwas umständlich an: "In der letzten Konsequenz, wenn notwendig auch im Hinblick auf Kontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen." Erst auf Nachfrage, ob sie in einer ähnlichen Lage die Grenze dichtmachen wolle, sagte die neue Parteichefin Annegret Kramp-Karrenbauer am Montagabend in den ARD-Tagesthemen: "Wir haben gesagt, als Ultima Ratio wäre das durchaus denkbar."

Das Werkstattpapier arbeitet sich jedoch vor allem an anderen migrationspolitischen Baustellen ab. Seine Forderungen zielen auf vier Bereiche:

Europas Außengrenzen

Es solle künftig in der Europäischen Union nur "ein einmaliges Asylverfahren" geben - und "keine Möglichkeiten für Antragstellungen in mehreren Ländern". Damit verlangt die CDU etwas, was in der EU seit Jahren Rechtslage ist. Die Dublin-III-Verordnung regelt, dass in der EU nur ein Staat für ein Asylgesuch zuständig ist und welcher das ist. Das Problem ist die bürokratische Praxis. Eine Reform des Dublin-Systems scheitert aber daran, dass sich die Mitgliedsstaaten nicht über die Verteilung der Flüchtlinge einigen können.

Daran hängen weitere Forderungen der CDU fest. So gehört die EU-Grenzschutzagentur Frontex ebenfalls noch zur Verhandlungsmasse im Streit um das Gemeinsame Europäische Asylsystem. Das gilt erst recht für den CDU-Wunsch, dass bereits in Transitzentren an den Außengrenzen des Schengen-Raums geprüft werden müsse, ob ein Asylbewerber Schutz bekommt: Italien und andere Staaten an den EU-Außengrenzen wollen die Ankommenden lieber europaweit verteilen. Eine Einigung ist in Brüssel nicht in Sicht.

Migration "steuern und begrenzen"

Die CDU möchte Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt wissen. Das hat der Bundestag beschlossen, bisher scheitert diese Erklärung an den grün mitregierten Ländern im Bundesrat. An den deutschen Grenzen will die CDU eine "intelligente Grenzüberwachung". So etwas ist nach dem Schengener Grenzkodex an Europas offenen Binnengrenzen möglich, jedoch mit der Einschränkung, dass die polizeilichen Befugnisse eben "nicht die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen" haben dürfen.

Gegen Asylbewerber, die Mitwirkungspflichten verletzen, sollen nach Willen der CDU künftig "deutlich spürbare Sanktionen" verhängt werden. Welche, steht nicht in dem Papier. Schon jetzt sehen Gesetze in solchen Fällen etwa Leistungskürzungen und manchmal Strafen vor. Straffällig gewordene Asylbewerber sollen künftig leichter ausgewiesen werden können - laut Papier schon bei einer Strafe von 90 Tagessätzen, bei Sexualstraftaten oder Gewalt gegen Polizisten "sofort". Bereits 2017 hatte die Koalition die Schwelle für Ausweisungen deutlich gesenkt, seither genügt ein Urteil über ein Jahr Freiheitsstrafe, um ausgewiesen werden zu können. Schon diese Verschärfung verstößt nach Ansicht des Deutschen Anwaltsvereins aber gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Diese erlaubt die Ausweisung eines Flüchtlings in den Verfolgerstaat nur, wenn er "aus schwerwiegenden Gründen" eine Gefahr bedeutet, etwa weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens verurteilt ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2013 entschieden, ein Widerruf des Schutzes könne bei kriminellen Flüchtlingen daher "nur als Ultima Ratio in Betracht kommen, wenn ihr kriminelles Verhalten die Schwelle der besonders schweren Strafbarkeit überschreitet".

Abschiebungen

Die CDU will die Möglichkeit erweitern, Ausreisepflichtige in Abschiebehaft zu nehmen. Innenminister Horst Seehofer (CSU) hat dazu bereits einen Gesetzentwurf erarbeiten lassen, der etwa "Reisebeschränkungen" von bis zu zehn Tagen ohne richterliche Anordnung vorsieht. Ausreisepflichtigen, die "selbstverschuldet" nicht ausreisen können, will die CDU Leistungen kürzen lassen - das ist allerdings schon heute möglich. Auf Staaten, die sich bei der Wiederaufnahme ihrer Bürger nicht kooperativ zeigen, soll Druck - etwa bei der Visavergabe - ausgeübt werden. Auch das hat die EU bereits versucht, gegenüber Bangladesch laut EU-Kommission mit Erfolg.

Integration

Die CDU möchte, dass die Kommunen künftig nur noch für Integration zuständig sind, alles, was mit Aufenthalt und Rückführung zusammenhängt, sollen Bund und Länder machen. Gleich zweimal im Papier steht fett gedruckt das Wort "Wertevermittlung" - diese müsse "sehr frühzeitig beginnen". "Integrationsverweigerern" will die CDU Leistungen kürzen.

© SZ vom 13.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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