Gespaltene CDU: In einem äußerst knappen Votum haben sich die Konservativen für ein Verbot von Gentests an Embryonen ausgesprochen. Bei ihrem Parteitag in Karlsruhe votierten am Dienstag nach stundenlanger emotionaler Debatte 51,06 Prozent für die Position von Parteichefin Angela Merkel, die die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) ablehnt.
Damit hatten die Befürworter des Verbots lediglich einen Vorsprung von 17 Stimmen. Von 799 gültigen Stimmen waren 408 für ein Verbot. 391 stimmten dagegen. Sowohl Befürworter als auch Gegner wollten eine parteiinterne Kursbestimmung, ehe der Bundestag ein Gesetz verabschieden wird.
Angela Merkel lobte die Debatte über die PID als eine "Sternstunde des Parteitags". Die Argumente könnten nun auch "als Orientierung für die Bundestagsfraktion" bei einer Entscheidung über ein Verbotsgesetz dienen.
Die Debatte war von emotionalen Reden geprägt. Generalsekretär Hermann Gröhe warb für ein Verbot und nannte die PID unvereinbar mit der "Heiligkeit des Lebens". Es gehe um die gleiche Würde jedes Menschen.
Katherina Reiche, Parlamentarische Staatssekretärin im Umweltministerium, widersprach. Bei einem Verbot der PID würden Frauen gezwungen, vorhersehbare Totgeburten zu erleiden. Das sei für sie nicht christlich, sondern unbarmherzig.
Auch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen setzte sich für die PID ein. "Wenn ein sehnsüchtiger Kinderwunsch von solch einer erblichen Belastung überschattet wird, dann kann die PID das Ja zum Kind stärken." Deshalb sei sie für eine Zulassung der Tests "in engen Grenzen".
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kritisierte den Beschluss des Koalitionspartners. Er verstelle den Weg für die notwendige gesellschaftliche Diskussion. "Eine einseitige Verbotsdiskussion läuft Gefahr, statt Aufklärung Ängste zu befördern", erklärte sie.
Immer mehr deutsche Frauen sind in den vergangenen Jahren ins Ausland gereist, um ihre im Reagenzglas erzeugten Embryos auf Erbkrankheiten oder Chromosomendefekte testen zu lassen. Mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik sollen Fehl- und Totgeburten, der Tod des Neugeborenen oder die Geburt eines schwerkranken Kindes vermieden werden. Zeigt sich eine mögliche Krankheit, wird der Embryo gegebenenfalls nicht in die Gebärmutter eingesetzt. Dafür werden dem mindestens drei Tage alten Embryo einige wenige Zellen entnommen.
Anders als in Belgien, Dänemark oder Frankreich gibt es in Deutschland bisher kein Gesetz, das PID ausdrücklich erlaubt oder verbietet. Das Embryonenschutzgesetz von 1991 erwähnt das Verfahren nicht, es war damals in Deutschland noch nicht verfügbar.
Im Juni 2010 entschied der Bundesgerichtshof in Leipzig, dass Gentests an künstlich befruchteten Embryonen erlaubt sind.