CDU-Länder stützen SPD-Antrag:Bundesrat stimmt für Frauenquote

Die Länder setzen den Bundestag unter Druck: Der Bundesrat hat mit den Stimmen CDU-geführter Länder für einen Gesetzentwurf aus der SPD zur Einführung einer Frauenquote gestimmt. Nun muss der Bundestag darüber entscheiden. Das neue Meldegesetz kippte die Länderkammer vorerst.

Der Bundesrat fordert die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten. In der Länderkammer fand am Freitag ein Gesetzentwurf der SPD-geführten Länder Hamburg und Brandenburg eine Mehrheit. Er sieht eine feste Quote für Frauen in Spitzenpositionen der Wirtschaft vor. Ab 2018 muss ihr Anteil demnach mindestens 20 Prozent betragen, ab 2023 dann mindestens 40 Prozent. Für Sonderfälle ist eine Härtefallklausel vorgesehen. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Bundestag eingebracht.

900. Sitzung Bundesrat

Große Koalition für die Frauenquote: Der Bundesrat setzt mit seinem Votum die Koalitionsfraktionen im Bundestag unter Druck.

(Foto: dapd)

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte bereits vor der Bundesratssitzung im RBB-Inforadio gesagt, es bestehe Handlungsbedarf für ein staatliches Signal. Die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen habe "bisher nicht gegriffen, und deswegen denke ich, ist die Politik jetzt dran".

Ebenso hatte die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) schon im Vorfeld ihre Zustimmung zu der Initiative erklärt. "Das Hamburger Modell ist ein praktikabler Vorschlag und bleibt weit hinter dem zurück, was SPD und Grüne an anderer Stelle gefordert haben. Deswegen kann ich diesem Vorschlag guten Gewissens zustimmen, und das werden wir im Saarland auch tun", hatte sie im Interview mit dem Nachrichtensender Phoenix gesagt. Nun müssten SPD und Grüne beweisen, "ob es ihnen um die Sache geht, oder ob sie Politik vor der Bundestagswahl machen wollen".

Der Antrag der Länder Hamburg und Brandenburg sieht eine feste Quote für Frauen in Aufsichtsräten von DAX-Unternehmen in zwei Stufen vor: Ab 2018 muss ihr Anteil demnach mindestens 20 Prozent betragen, ab 2023 dann 40 Prozent. Nachdem der Bundesrat dem Vorschlag zugestimmt hat, muss sich nun der Bundestag mit dem Thema befassen. Dort ist eine Mehrheit für die Quote jedoch eher unwahrscheinlich.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberg (FDP) und CSU-Chef Horst Seehofer haben dem Vorhaben eine klare Absage erteilt. SPD, Grüne und Linke dagegen befürworten die Frauenquote für Vorstände und Aufsichtsräte in Top-Unternehmen. SPD-Fraktionschef Frank Walter Steinmeier sieht bei der Frauenquote den Druck auf die Union steigen. "Die Führung der CDU und die Kanzlerin haben die Zeichen der Zeit nicht erkannt", sagte Steinmeier am Freitag nach einer Konferenz der SPD-Fraktionschefs in Bund und Ländern in Wiesbaden. Die SPD sei schon lange der Meinung, "dass wir ohne eine Frauenquote nicht auskommen". Teile der CDU sind zwar auch dafür. Doch es gilt die Koalitionsräson, wenn FDP und CSU bei ihrem Nein bleiben.

Länder stoppen das neue Meldegesetz

Vor der Entscheidung über die Frauenquote hatte der Bundesrat in seltener Einigkeit den geplanten Datenhandel der Einwohnermeldeämter abgelehnt. Alle 16 Bundesländer sprachen sich gegen das neue Meldegesetz aus und riefen den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an, um einen Kompromiss zu finden.

"Staatliche Melderegister dürfen keine Grabbeltische der Werbewirtschaft und Adresshändler sein", erklärte der schleswig-holsteinische Innenminister Andreas Breitner (SPD). Ähnlich äußerte sich Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU), der forderte, personenbezogene Daten dürften die Einwohnermeldeämter nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen herausgeben.

Die Meldegesetz-Novelle erlaubt den Ämtern den Verkauf der Daten der dort erfassten Bürger auch ohne deren vorherige Zustimmung. Der Bundestag hatte mit den Stimmen der Union und der FDP dem Gesetz Ende Juni in knapp einer Minute zugestimmt. Das Parlament war unter anderem wegen des Fußball-EM-Spiels Deutschland-Italien sehr ausgedünnt. Auf eine Aussprache verzichteten die rund 30 Abgeordneten, darunter auch Oppositionsparlamentarier, die das Gesetz ablehnten.

Die Regierungsfraktionen hatten durchgesetzt, dass der Verkauf der Daten nur verhindert werden kann, wenn vorher die Bürger aktiv widersprechen. Die Bundesregierung hatte in ihrer Vorlage dagegen vorgesehen, dass die Bürger vor dem Verkauf ihrer Daten um ihr Einverständnis gebeten werden müssen.

An dieser Aufweichung des Datenschutzes entzündete sich breite Kritik, auch die Bundesregierung distanzierte sich von dem Vorgehen der Unions- und der FDP-Fraktion. Auch Datenschützer hatten gegen die Novelle mobilisiert.

Das Bündnis "Meine Daten sind keine Ware" überreichte den Ministerpräsidenten der Länder am Freitag knapp 200.000 Unterschriften. Die Aktivisten warnten vor einem "Datenkraken" und forderten - wie ursprünglich vorgesehen - die Meldedaten dürften nur mit vorheriger Zustimmung weitergegeben werden.

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