Süddeutsche Zeitung

CDU:Wie sich Merz im Gesetz verheddert

Der verschobene Parteitag findet weder im Januar statt noch läuft die Amtszeit von CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer im Dezember aus - und auch mit den Delegierten gibt es, entgegen der Aussage des Kandidaten für den Vorsitz, kein "riesengroßes Problem".

Von Nico Fried und Robert Roßmann, Berlin

Friedrich Merz war in Fahrt. Mindestens vier Fernsehinterviews gab der Kandidat für den CDU-Vorsitz am Montag, um seine Verärgerung kundzutun. Einstimmig hatte der Vorstand der CDU am Vormittag beschlossen, den für 4. Dezember in Stuttgart geplanten Parteitag abzusagen, auf dem ein Nachfolger für Parteichefin Annegret Kramp-Karrenbauer gewählt werden sollte. Das sei ein Votum gegen die Basis gewesen, hatte Merz schon tagsüber getwittert. Und nun berichtete er zum Beispiel im "Heute-Journal" des ZDF, er habe im Laufe des Tages "eine Vielzahl von Rückmeldungen" aus der Partei erhalten. "Und es versteht keiner, warum das jetzt vom 4. Dezember auf den 16. Januar verschoben werden soll." Das muss auch keiner verstehen, denn offenkundig hat Merz den Beschluss des CDU-Vorstandes falsch verstanden. Es war ein Fehler in den Äußerungen des Kandidaten - und es blieb nicht der einzige.

Richtig ist, dass der Vorstand beschlossen hat, den Parteitag am 4. Dezember abzusagen. Mitte Dezember, spätestens aber auf der Klausurtagung des Führungsgremiums am 15. und 16. Januar 2021 soll dann unter Berücksichtigung des Pandemiegeschehens überhaupt erst über das weitere Verfahren entschieden werden. Denkbar sind dann entweder ein Präsenzparteitag im Frühjahr oder ein Digitalparteitag mit anschließender Briefwahl.

Merz führte für seine Kritik einen weiteren, formalen Grund an: Er habe vorgeschlagen, noch in diesem Jahr einen digitalen Parteitag abzuhalten, weil die Amtszeit des Vorstands am 31. Dezember 2020 auslaufe. Damit bezog sich Merz auf das Statut der CDU, das vorsieht, dass alle zwei Kalenderjahre ein neuer Vorstand gewählt werden muss. Und die letzte Wahl fand im Dezember 2018 statt. Was Merz übersehen hat: Genau um diese Situation zu vermeiden, hat die Koalition mittlerweile Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht.

Ausgangspunkt ist das Gesetz zur Bekämpfung von Auswirkungen der Corona-Pandemie vom 27. März 2020, das sich mit verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen befasst, unter anderem dem Vereinsrecht, zum Beispiel, wenn Mitgliederversammlungen wegen der Pandemie nicht fristgerecht stattfinden können. In Paragraf 5, Absatz 1 des Gesetzes heißt es: "Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt." Eigentlich unterliegen Parteien ohnehin grundsätzlich auch den Regelungen des Vereinsrechts. Durch eine Erweiterung des Corona-Gesetzestitels um das Wort Parteien wurde am 9. Oktober klargestellt, dass das auch in diesem Fall gilt. Folglich können auch die Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer und der übrige Parteivorstand im Amt bleiben. Anders als zum Beispiel Wolfgang Schäuble, der nach seinem Rücktritt im Februar 2000 bis zum nächsten Parteitag im April nur geschäftsführend im Amt blieb, ist Kramp-Karrenbauer mit allen Rechten und Pflichten einer Vorsitzenden ausgestattet, weil sie nicht zurückgetreten ist, sondern nur angekündigt hatte, auf dem nächsten Parteitag nicht wieder zu kandidieren.

Aber Merz hatte noch ein drittes "riesengroßes Problem" ausgemacht: "Am 7. Dezember endet das Mandat einer großen Zahl von Delegierten der CDU Deutschlands." Allein in Nordrhein-Westfalen müssten 28 von 54 Kreisverbänden neue Delegierte bestimmen, so Merz, der aus dem Sauerland kommt und selbst von einer Neuwahl als Delegierter betroffen wäre. Entsprechend müsste "eine Vielzahl von Versammlungen" stattfinden. Auch hier irrt Merz offenkundig. Denn mit der Gesetzesänderung am 9. Oktober wurde auch ein zusätzlicher Absatz 4 in den Paragrafen eingefügt. Er lautet: "Absatz 1 gilt für Vorstandsmitglieder und Vertreter in den sonstigen Organen und Gliederungen der Parteien entsprechend."

Helfen könnte Friedrich Merz nur noch der Bundespräsident. Denn die Gesetzesänderungen vom 9. Oktober sind zwar vom Parlament beschlossen, aber von Frank-Walter Steinmeier noch nicht unterschrieben. Bisher aber sind aus Schloss Bellevue noch keine Einwände durchgesickert. Mit der Ausfertigung wird im November gerechnet.

CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak erläuterte am Dienstagmorgen im Deutschlandfunk, was die Regelung konkret bedeutet: "Wenn die Delegierten nicht gewählt werden können aufgrund der Infektionslage, dann bleiben sie im Amt." Wo gewählt werden könne, müsse allerdings gewählt werden. Ziemiak verwies außerdem darauf, dass ein Digital-Parteitag mit anschließender Briefwahl keineswegs ein schnelleres Verfahren bedeuten würde. Allein für die Briefwahl müssten etwa 70 Tage veranschlagt werden, bis alle Abstimmungen vorbei sind. Denn es müsste ja erst eine Vorsitzenden-Wahl geben. Dann vermutlich eine Stichwahl. Anschließend müssten die Parteivizes bestimmt werden. Danach die restlichen Präsidiums- und dann auch noch die Vorstandsmitglieder. Ein digitaler Parteitag mit einer Online-Abstimmung über die Vorstände ist rechtlich nicht zulässig.

Der CDU-Generalsekretär kündigte an, am Dienstag mit Friedrich Merz zu telefonieren. Die Herren haben tatsächlich einiges zu klären.

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