Fraktionsführungen haben naturgemäß ein großes Interesse daran, dass ihre Abgeordneten geschlossen abstimmen. Das gilt erst recht, wenn die Mehrheit so knapp ist wie derzeit. Ein wichtiges Instrument im Werkzeugkasten der Fraktionsführungen ist dabei die sogenannte „Erklärung nach § 31 GO“. In dem Paragrafen der Geschäftsordnung des Bundestags ist geregelt, dass jeder Abgeordnete zu Abstimmungen eine schriftliche Erklärung abgeben kann, „die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist“.
Nach Rentenvotum46 Genervte in der Union
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Es haben zwar nur sieben Abgeordnete von CDU und CSU im Bundestag gegen das Rentenpaket gestimmt. Doch sehr viel mehr haben ihren Unmut zu Protokoll gegeben.
Von Robert Roßmann, Berlin
