Carsten S. im NSU-Prozess:"Wir sind davon ausgegangen, dass wir abgehört werden"
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Nach seinem Geständnis im NSU-Prozess muss der Angeklagte Carsten S. weiter in seinen Erinnerungen graben - und spricht nun auch über Tino Brandt. Dieser war in der Szene eine Führungsfigur und wurde später als V-Mann enttarnt.
Aus dem Gericht berichtet Tanjev Schultz
So schnell kommt Carsten S. nicht zur Ruhe. Nach seinem Geständnis im NSU-Prozess muss er am Dienstag vor dem Oberlandesgericht München weiter in seinen Erinnerungen graben. Eines sei ihm noch eingefallen, berichtet er gleich zu Beginn. Er sei Ende 2000 von einem seiner damaligen jungen Kameraden angesprochen worden, ob er etwas mit den untergetauchten Neonazis zu tun hatte.
Das habe er dann bejaht, erzählt Carsten S. Und auch, dass Tino Brandt, der in der Szene eine Führungsfigur war und später als V-Mann enttarnt wurde, von solchen Kontakten gewusst habe. Da sei der andere Kamerad "ein bisschen entrüstet" gewesen. Richter Manfred Götzl versucht, Carsten S. mehr darüber zu entlocken, aber das ist mühsam. Die Dialoge mit dem Angeklagten verlaufen oft sehr zäh:
Richter Götzl: "Was wurde denn konkret angesprochen?"
Carsten S.: "Das kam irgendwie aus dem Kontext. Wir sind irgendwie auf das Thema gekommen."
Richter Götz: "Welches Thema?"
Carsten S: "Dass er sagte, ob ich mit den dreien zu tun hatte."
Richter Götzl: "Haben Sie nicht nachgefragt, wie er auf das Thema kommt?"
Carsten S: "Wir sind beide irgendwie auf das Thema gekommen, aber wie, weiß ich nicht."
In dieser Form geht es dann lange weiter. Die Anwältin eines Nebenklägers möchte von Carsten S. mehr darüber erfahren, wie damals in der Neonazi-Szene über den Verfassungsschutz gesprochen wurde. Carsten S. sagt, "wir haben immer aufgepasst, dass wir am Telefon nichts groß sagen, weil wir davon ausgegangen sind, dass wir abgehört werden". Dass Tino Brandt ein V-Mann war, habe er erst später erfahren.
"Mir war klar, dass ich nichts sage"
Der Angeklagte stellt dann noch klar, dass er keineswegs von den Behörden gefragt worden sei, ob er in ein Aussteigerprogramm aufgenommen werden wolle. Dagegen findet sich in den Akten des Verfassungsschutzes ein Hinweis, Carsten S. sei von den Behörden angesprochen worden. Er habe aber abgelehnt und sich beim Staatsschutz über die Ansprache beschwert. Diese Version weist Carsten S. zurück.
In jedem Falle wollte Carsten S. auch nach seinem Ausstieg Ende des Jahres 2000 seine früheren Kameraden nicht verraten. Vor Gericht schildert er, wie er damals ein Gespräch mit Ralf Wohlleben über den Ausstieg geführt habe. Wohlleben ist ebenfalls Angeklagter im NSU-Prozess, er soll Carsten S. mit der Besorgung der Tatwaffe beauftragt haben. Über seine eigenen Hilfsdienste für das untergetauchte NSU-Trio sagt Carsten S.: "Mir war klar, dass ich nichts sage. Und das habe ich ihm auch gesagt."
Der 26 Seiten lange Brief, den die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe vor dem Prozess an einen rechtsextremen Häftling geschrieben hat, ist am Vormittag zunächst nicht Thema vor Gericht. Der Brief gilt als hochproblematisch für die Verteidigung. Nebenkläger wollen das Schriftstück ins Verfahren einführen.