Süddeutsche Zeitung

Caritas:Mehr Bindung an Gewerkschaften

Der Deutsche Caritasverband will das kircheneigene Arbeitsrecht zukunftsfähiger machen und dazu die Gewerkschaften stärker einbinden. Eine stärkere Beteiligung der Gewerkschaften an der Festlegung der Löhne und der Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen könnte dazu beitragen, dass der sogenannte Dritte Weg des kirchlichen Arbeitsrechts gesellschaftlich und bei allen Akteuren akzeptiert bleibe. Das Grundgesetz erlaubt den Kirchen unter anderem ein eigenes Arbeitsrecht und eigene Wege der Tariffindung ohne Streik und Aussperrung. Beim "Dritten Weg" einigen sich Dienstgeber und Dienstnehmer in paritätisch besetzten Kommissionen über Löhne, Urlaubsanspruch und Arbeitsbedingungen. Findet sich keine Mehrheit, gibt es ein Vermittlungsverfahren, in dem beide Seiten ihre Verantwortung an Dritte abgeben. Dieses System ist allerdings politisch stark unter Druck geraten: Die Gewerkschaften drängen seit längerem auf das Streikrecht auch bei Kirchen. Auch die Regierungskoalition strebt eine Reform der kirchlichen Arbeitsrechts in Abstimmung mit den Kirchen an.

Altmann schlägt jetzt die Einführung von Gewerkschaftslisten auf der Beschlussebene vor. Gewerkschaftsmitglieder könnten sich dann direkt in die Kommissionen wählen lassen und wären "von Beginn an am demokratischen Bildungsprozess der Kommissionen beteiligt". Zudem könnten Gewerkschaften im Vermittlungsverfahren durch gewerkschaftliche Beisitzer eingebunden werden. Damit wären sie an Entscheidungen zu strittigen Fragen unmittelbar beteiligt. Zugleich betonte Altmann, der Dritte Weg funktioniere nur ohne Streik.

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SZ vom 27.09.2022 / KNA
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