Plan des Gesundheitsministers:Wie Lauterbach Cannabis legalisieren will

Plan des Gesundheitsministers: Die Ampel-Parteien hatten die kontrollierte Freigabe von Cannabis für Genusszwecke in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Bis Ende dieses Jahres soll ein Gesetzentwurf vorliegen, kündigt Gesundheitsminister Lauterbach nun an.

Die Ampel-Parteien hatten die kontrollierte Freigabe von Cannabis für Genusszwecke in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Bis Ende dieses Jahres soll ein Gesetzentwurf vorliegen, kündigt Gesundheitsminister Lauterbach nun an.

(Foto: Fabian Sommer/dpa)

Die Legalisierung von Marihuana und Haschisch ist umstritten. Nun hat der Gesundheitsminister laut einem Medienbericht Eckpunkte vorgelegt, wie diese aussehen soll.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Eckpunkte zur geplanten kontrollierten Cannabis-Legalisierung vorgelegt: Demnach sollen künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf die ihm vorliegenden Eckpunkte, die derzeit zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt würden.

Danach soll zudem der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen erlaubt werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 15 Prozent betragen. Um "cannabisbedingte Gehirnschädigungen" zu verhindern, dürften allerdings an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent verkauft werde, heißt es weiter.

Die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis solle unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produktes und des THC-Gehalts gelten. Grundsätzlich solle Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Würden Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, gelte die Straffreiheit ebenfalls. Allerdings könnten die Jugendämter den Eckpunkten zufolge in diesen Fällen zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten. Zudem werde das mitgeführte Cannabis dann beschlagnahmt.

Cannabis-Läden sollen einen Mindestabstand zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten

Die Standorte von Cannabis-Geschäften sollen reguliert werden: So solle es Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen geben. Trotz der Legalisierung solle es untersagt bleiben, für Cannabisprodukte zu werben. Es gelte ein generelles Werbeverbot, heißt es dem Bericht zufolge in den Eckpunkten. Erwogen wird laut den Eckpunkten, den Verkauf nicht nur in lizenzierten Geschäften zu erlauben, sondern auch in Apotheken. So könnte der Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots insbesondere im ländlichen Raum besser bekämpft werden.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte vor gut einem Monat eine Cannabis-Legalisierung für kommendes Jahr in Aussicht gestellt. Allerdings hatte der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, noch im Juli gesagt, es sei eher unwahrscheinlich, dass das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung vor 2024 in Kraft trete. Die Ampelkoalition werde Ende dieses Jahres oder Anfang kommenden Jahres einen Entwurf dafür vorlegen.

Lauterbach hatte Ende Juni gesagt, dass etwa vier Millionen Erwachsene Cannabis nutzten. Es gebe einen großen Schwarzmarkt und organisierte Kriminalität in diesen Bereichen. Zudem seien Verunreinigungen zu beobachten, die teils auch beigefügt würden, um Menschen von Cannabis in andere Drogen zu überführen. "Der Cannabiskonsum in Maßen, gut abgesichert, in Qualität und ohne Beschaffungskriminalität ist etwas, was man akzeptieren muss und was zu einer modernen Gesellschaft dazugehört", wird Lauterbach zitiert.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusDrogenpolitik
:Mythos Marihuana

Das Cannabis-Verbot hatte seine Wurzeln in Vorurteilen und Diskriminierung. Denn wessen Ordnung wird eigentlich gestört, wenn die Menschen hin und wieder einen Joint rauchen?

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: