Seit dem 1. April ist es in Deutschland – mit einigen Ausnahmen – erlaubt, Cannabis zu konsumieren und mitzuführen. An diesem Donnerstag treten nun auch die neuen Regelungen im Straßenverkehr in Kraft: Bis zu einem festgelegten Grenzwert ist das Autofahren nach dem Konsum von Cannabis künftig erlaubt. Allerdings gibt es einiges zu beachten – etwa in Bezug auf Mischkonsum mit Alkohol. Was ab sofort gilt:
Wie hoch ist der Grenzwert?
Der Grenzwert liegt künftig bei 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum. Wer mit diesem oder einem höheren Wert am Steuer erwischt wird, riskiert empfindliche Strafen. Schwer ist es allerdings, für sich selbst herauszufinden, wann dieser Grenzwert erreicht ist.
Wie hoch sind die Strafen?
Wer mit einem höheren THC-Wert im Blut erwischt wird, muss in der Regel mit einer Strafe von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen – vergleichbar mit der Strafe bei einem Alkoholwert von mehr als 0,5 Promille. Wer gekifft hat, darf dabei nicht zusätzlich Alkohol getrunken haben. Für Cannabiskonsumenten gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer – sonst drohen 1000 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot.
Welche Ausnahmen gibt es?
Für Fahranfänger gilt der neue Grenzwert nicht. In der Probezeit, den zwei Jahren nach bestandener Führerscheinprüfung also, liegt der erlaubte Wert von Cannabis im Blut bei null. Auch für alle vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein Cannabisverbot am Steuer. Ausnahmen vom Grenzwert gelten außerdem für Menschen, denen Cannabis von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben wurde: Wird bei Cannabispatienten mit entsprechendem Rezept ein höherer Wert festgestellt, droht ihnen in der Regel keine Strafe – außer, wenn sie Ausfallerscheinungen haben.
Wie wird kontrolliert?
Festgestellt werden soll der Cannabiswert bei Verkehrskontrollen mit Speichelproben. Geplant sind „Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums“, heißt es im Gesetzesentwurf von SPD, Grünen und FDP. Wenn jemand Ausfallerscheinungen zeigt, kann eine Blutprobe gemacht werden – auch bei negativem Speicheltest.
Wie kam man auf genau diesen Grenzwert?
Das Bundesverkehrsministerium beauftragte vergangenes Jahr im Dezember eine Arbeitsgruppe mit Experten. Diese kam zu dem Schluss: „Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.“ Der Bundestag übernahm diese Empfehlung.
Wie war die Regelung bisher?
Eigentlich war bislang überhaupt kein Cannabis im Blut von Autofahrerinnen und -fahrern erlaubt. In der Rechtssprechung hatte sich allerdings ein Wert von einem Nanogramm pro Milliliter Blut etabliert, erst ab diesem war mit einer Strafe zu rechnen.
Wer kritisiert die neue Regelung, wer unterstützt sie?
Der ADAC hält die Höhe des Grenzwerts für plausibel. Es gebe bisher keine Anhaltspunkte, dass die Verkehrssicherheit bei diesem Wert beeinträchtigt werde, so ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand. Beim alten Grenzwert von einem Nanogramm sei vor allem bei Gewohnheitskonsumenten oft Cannabis nachgewiesen worden, die Fahrsicherheit sei aber nicht beeinträchtigt gewesen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft ist gegen die neue Regelung. Die Erfahrungen in den USA und Kanada belegten, dass die Legalisierung von Cannabis einen deutlichen Einfluss auf die Sicherheit des Straßenverkehrs habe, heißt es in einer Stellungnahme vom Mai. Experten wie Matthias Graw, Leiter der Rechtsmedizin an der Universität München, geben zu bedenken: Anders als bei Alkohol gebe es nicht immer einen direkten Zusammenhang zwischen Konzentration und Wirkung. Eine Weile nach dem Konsum von Cannabis beobachte man zum Beispiel zwar stark fallende Konzentrationen im Blut, aber gleichzeitig eine zunehmende Wirkung. Für Konsumenten sei es schwierig abzuschätzen, wie bekifft sie tatsächlich sind.
Generell geht man davon aus, dass die Wirkung von Cannabis 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum am höchsten ist und nach drei bis vier Stunden wieder abklingt. Auch hier gibt es aber Unterschiede – abhängig zum Beispiel davon, in welcher Form man das Gras konsumiert.