Cannabis-FreigabeJustizministerium stellt Anträge gegen Cannabis-Gesetz

Ein Mann hält einen Joint in der Hand.
Ein Mann hält einen Joint in der Hand. (Foto: Fabian Sommer/dpa/Illustration)

Der Bundestag hat eine kontrollierte Freigabe von Cannabis beschlossen. Hessen will die Umsetzung des Gesetzes in seiner jetzigen Form aufhalten.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) verlangt eine grundlegende Überarbeitung des vom Bundestag beschlossenen Cannabis-Gesetzes. Hessen habe die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag beantragt, teilte das Justizministerium am Donnerstag in Wiesbaden mit. Dazu seien mehrere Anträge initiiert worden. Es gebe erhebliche und grundlegende fachliche Bedenken, erklärte Heinz.

Zu befürchten sei eine massive Belastung der Justiz, tausende Verfahren müssten aufgearbeitet werden. Grund sei die bisher von der Ampelregierung geplante Amnestieregelung, die sogar bei rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren nachträglich zur Straffreiheit führen solle. Ein Inkrafttreten schon zum 1. April 2024 würde dazu führen, dass viele fehlerfreie Urteile der ersten Instanz durch Rechtsmittel wieder aufgehoben würden.

Der Bundestag hat eine kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Besitz und Anbau der Droge sollen zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben legal werden. Das Gesetz wurde von der Ampel-Koalition auf den Weg gebracht und vergangenen Freitag mehrheitlich angenommen.

© dpa-infocom, dpa:240229-99-173043/2

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