BVG-Urteil zur Sicherungsverwahrung:Nicht in Panik verfallen

Die Polizei befürchtet, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung noch mehr freigelassene Gewalttäter überwachen zu müssen. Gleichzeitig versucht der Bund der Kriminalbeamten die Bevölkerung zu beruhigen.

Joachim Käppner

Bei der Polizei herrscht Unbehagen über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Sie befürchtet, dass ihre Beamten sehr bald noch mehr freigelassene Gewalttäter überwachen müssen. "Die meisten der 70 bis 100 betroffenen Männer in der Sicherungsverwahrung, die das Urteil betrifft, dürften freikommen", sagte der Sprecher des Bundes der Kriminalbeamten (BdK).

Schon jetzt werden einige, die aufgrund der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf freien Fuß kamen, rund um die Uhr von Polizisten überwacht.

Man dürfe aber auch nicht in Panik verfallen, denn keineswegs alle der "nun Freikommenden sind auch wirklich gefährlich". Er erwarte jetzt "eine neue Debatte über die Einführung einer elektronischen Fußfessel".

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, bedauerte, dass die Politik trotz aller verfassungsrechtlicher Bedenken so lange an der Sicherungsverwahrung festgehalten habe. Jetzt helfe nur die "schnellstmögliche Schaffung der Einrichtungen zur Therapie-Unterbringung".

© SZ vom 06.05.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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