In deutschen Gerichtsverhandlungen soll es künftig generell untersagt sein, das Gesicht ganz oder teilweise zu verhüllen. Das Verbot soll nicht nur für Burka-Trägerinnen gelten, sondern für "sämtliche Formen der Gesichtsverhüllung, unabhängig davon, ob diese religiös motiviert sind oder nicht". Diese neue Vorschrift ist Bestandteil eines Gesetzentwurfs "zur Modernisierung des Strafverfahrens", den das Bundesjustizministerium jetzt in die Ressortabstimmung gegeben hat. In dem Entwurf, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt, heißt es, das Verbot betreffe "etwa Verhüllungen des Gesichts durch eine Maske, eine Burka, eine Sonnenbrille, eine Sturmhaube, einen Motorradhelm". Der Richter dürfe jedoch Ausnahmen zulassen.
Gesetzentwurf:Burka-Verbot im Gerichtssaal
Das Verbot soll für "sämtliche Formen der Gesichtsverhüllung, unabhängig davon, ob diese religiös motiviert sind oder nicht".
Von Robert Roßmann, Berlin
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