Burbach:Erste Urteile nach Misshandlungen in Flüchtlingsheim

Prozess um Burbach-Skandal

Das Flüchtlingsheim in Burbach hat wegen des Missbrauchs-Skandals Aufsehen erregt.

(Foto: Ina Fassbender/dpa)
  • Im Fall der monatelangen systematischen Misshandlungen in einem Flüchtlingsheim im nordrhein-westfälischen Burbach hat das Landgericht Siegen drei Urteile gesprochen.
  • Ein Wachmann ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, eine Wachfrau und ein sogenannter Sozialbetreuer müssen Geldstrafen zahlen.
  • Um Urteile gegen die geständigen Angeklagten zu beschleunigen, ist der Prozess gegen sie vom Hauptverfahren abgetrennt worden.

Sie haben ihre Schutzbefohlenen verprügelt und eingesperrt und das immer wieder, über Monate hinweg: Im Fall der systematischen Misshandlungen in einem Flüchtlingsheim in Burbach hat das Landgericht Siegen am Dienstag erste Urteile gegen Wachleute gesprochen.

Wegen mehrfacher Freiheitsberaubung verhängte es Geldstrafen gegen eine Wachfrau und einen sogenannten Sozialbetreuer in Höhe von 900 beziehungsweise 1200 Euro. Ein 28 Jahre alter Wachmann wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er Flüchtlinge zudem geohrfeigt, geschlagen und getreten hatte.

Um Urteilssprüche gegen die drei geständigen Angeklagten zu beschleunigen, war der Prozess gegen sie vom großen, seit November laufenden Hauptverfahren mit nun noch 25 Angeklagten abgetrennt worden. Dieses wird sich Beobachtern zufolge noch Monate hinziehen. Die drei nun verurteilten Angeklagten waren laut Gericht Teil eines eigenmächtigen Bestrafungssystems der Wachleute in der Flüchtlingsunterkunft in Nordrhein-Westfalen.

Vor rund vier Jahren war der Skandal um systematische Misshandlungen und Schikane bekannt geworden. Unter anderem wurden Flüchtlinge bei Verstößen gegen die Hausordnung in ein "Problemzimmer" gesperrt.

Die Misshandlungen wurden im September 2014 durch Handyfotos und ein Video bekannt und lösten bundesweit Entsetzen aus. Offenbar wurden Bewohner der Unterkunft bei Verstößen gegen die Hausordnung - beispielsweise Rauchen oder Alkoholkonsum auf den Zimmern - teils für mehrere Tage in sogenannten "Problemzimmern" eingesperrt. Das Flüchtlingsheim ist in einer ehemaligen Kaserne eingerichtet. Beim Transport in diese Zimmer soll es Körperverletzungen gegeben haben, außerdem Nötigungen und Diebstähle.

Als Motiv für die Misshandlungen vermutet die Staatsanwaltschaft, dass die Wachleute den Ruf der Einrichtung nicht gefährden wollten. Deshalb hätten sie versucht, die Zahl der Meldungen von Zwischenfällen an Polizei- und Ordnungsbehörden niedrig zu halten. Angeklagt sind auch zwei Mitarbeiter der Bezirksregierung in Arnsberg. Ihnen wird in der Anklageschrift Freiheitsberaubung durch Unterlassen vorgeworfen. Sie sollen von den Taten gewusst haben, ohne etwas zu unternehmen.

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