Bundeswehreinsatz im Inneren:CDU-Politiker widerspricht Jung

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Mit seinem Vorschlag zum Einsatz der Bundeswehr bei Geiselbefreiungen stößt Verteidigungsminister Jung auch in den eigenen Reihen auf Protest. Die Debatte sei "wenig hilfreich", sagte Verteidigungsexperte Bernd Siebert der Süddeutschen Zeitung.

Peter Blechschmidt

Mit seinem neuerlichen Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes für den Einsatz der Bundeswehr im Innern stößt Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) auch in den eigenen Reihen auf Widerspruch. Eine "klarstellende Grundgesetzänderung" zur Problematik der Geiselbefreiung wäre zwar wünschenswert, doch sei sie derzeit wegen der Ablehnung durch die anderen Parteien politisch nicht möglich, sagte der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernd Siebert.

Die neue Debatte darüber sei daher "wenig hilfreich". Jung hatte nach dem glücklichen Ende des Geiseldramas auf dem deutschen Frachter Hansa Stavanger mehr polizeiliche Befugnisse für die Bundeswehr gefordert. Dies lehnte SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier am Dienstag erneut ab.

Siebert meinte, beim Vorgehen gegen Geiselnahmen im Ausland sei Pragmatismus angebracht. Ob dabei die Polizei-Einheit GSG9 oder die Bundeswehr-Elitetruppe KSK zum Zuge komme, müsse von der jeweiligen Erfolgsaussicht abhängig gemacht werden. Im Bedarfsfall sollten die beiden "hochprofessionellen Spezialeinheiten" gemeinsam agieren können. "Kompetenzrangeleien" dürften nicht auf dem Rücken von Geiseln ausgetragen werden.

Der CDU-Politiker spielt damit auf ausgeprägte Rivalitäten zwischen GSG9 und KSK an. Sie waren bekannt geworden, nachdem die geplante Geiselbefreiung auf der Hansa Stavanger durch die GSG9 wegen des hohen Risikos abgeblasen worden war. Gemeinsame Übungen beider Einheiten hat es nach Informationen der SZ seit Jahren nicht gegeben. Das KSK war 1996 ausdrücklich für die Befreiung von Geiseln im Ausland aufgestellt worden.

Unstrittig ist zwischen allen Parteien, dass die Bundeswehr zur Befreiung von Geiseln in solchen Gebieten ermächtigt ist, für die ein Mandat des Bundestags vorliegt. Das gilt für Afghanistan und für die Anti-Piraterie-Mission "Atalanta". Auch außerhalb dieser Gebiete dürfte das KSK im Notfall eingesetzt werden, doch müsste sich die Regierung dies nachträglich vom Bundestag genehmigen lassen.

Tatsächlich geht es Jung bei seinem Vorstoß weniger um Geiselbefreiungen als um den Einsatz der Armee in Situationen im Inland, bei denen die Mittel der Polizei nicht ausreichen. Jung denkt dabei an von Terroristen entführte Flugzeuge oder Schiffe.

© SZ vom 12.08.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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