Länderkammer:Was der Bundesrat heute beschlossen hat

Von Milliarden-Investitionen in die Bundeswehr über Corona-Zahlungen bis zu höheren Renten und Mindestlöhnen. Die Länder machen den Weg für wichtige Gesetzesänderungen frei. Ein Überblick.

Das Sondervermögen für die Bundeswehr kann kommen. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit für eine Änderung des Grundgesetzes gestimmt und den Weg für die Milliarden-Investitionen endgültig frei gemacht.

In das Grundgesetz wird ein neuer Artikel 87a aufgenommen. Er regelt, dass für die Bundeswehr an der Schuldenbremse vorbei Kredite in Höhe von 100 Milliarden Euro für ein Sondervermögen aufgenommen werden dürfen. Mit dem Geld sollen in den kommenden Jahren neue Flugzeuge, Hubschrauber, Schiffe, Panzer und Munition angeschafft werden. Es geht aber auch um Ausrüstung wie Nachtsichtgeräte und Funkgeräte.

Die Bundesregierung reagiert damit auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Jahrelanges Sparen bei der Bundeswehr und deren Ausrichtung auf Auslandseinsätze haben dazu geführt, dass die Truppe heute erhebliche Defizite bei der Landes- und Bündnisverteidigung aufweist. Panzer, Flugzeuge und Schiffe sind teils veraltet oder nicht einsatzbereit. Das zeigt sich auch, wenn es um die Lieferung schwerer Waffen an die Ukraine geht. Die Bundeswehr hat nach offizieller Darstellung kaum etwas, worauf sie verzichten und was sie abtreten kann.

Die Länderkammer hat zudem über mehrere, jüngst vom Bundestag beschlossene Gesetze entschieden. Die wichtigsten Themen im Überblick:

Mindestlohn

Auch wer nur den gesetzlichen Mindestlohn verdient, soll bald finanziell bessergestellt werden. Er wird zum 1. Oktober auf zwölf Euro steigen. Der Bundesrat ließ ein entsprechendes Gesetz passieren. Momentan liegt die Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro brutto. Zum 1. Juli steigt sie turnusmäßig schon auf 10,45 Euro. Davon sollen etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren.

Rentenerhöhung

Millionen Rentnerinnen und Rentner können sich zum 1. Juli auf eine kräftige Erhöhung ihrer Bezüge freuen. Nach der Bundesratsentscheidung steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Verbesserungen gibt es zudem für Menschen, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Der Anstieg fällt so stark aus wie seit Jahrzehnten nicht mehr, was auf die zurückliegende gute Konjunktur und Lohnentwicklung in Deutschland zurückzuführen ist, die sich in den Einnahmen der Rentenkasse niederschlägt.

Moratorium für Hartz-IV-Sanktionen

Die Ampelkoalition will die Hartz-IV-Sanktionen bis Mitte kommenden Jahres teilweise aussetzen. Dies soll im Vorgriff auf die geplante große Bürgergeld-Reform geschehen. Durch die Zustimmung des Bundesrats entfällt für ein Jahr die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern - etwa wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird. Meldeversäumnisse sollen in dieser Zeit erst im Wiederholungsfall mit einer Kürzung des Regelbedarfs um maximal zehn Prozent geahndet werden.

Corona-Pflegebonus

Mit dem Pflegebonus will die Bundesregierung die besondere Belastung von Pflegekräften in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen während der Corona-Pandemie honorieren. Die Prämie ist nach Qualifikation, Arbeitszeit und Nähe zur Versorgung gestaffelt und kann bis zu 550 Euro betragen. Sie ist steuer- und abgabenfrei. Den höchsten Bonus sollen Personen erhalten, die Vollzeit in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig sind. Der Bund stellt dafür eine Milliarde Euro bereit.

Bundeshaushalt 2022

Der vor einer Woche vom Bundestag beschlossene Bundeshaushalt 2022 sieht Ausgaben von rund 496 Milliarden Euro vor. Die Neuverschuldung beträgt fast 139 Milliarden Euro. Bedingt durch die hohen Ausgaben für die Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges reißt der Bund erneut deutlich die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will sie aber ab 2023 wieder einhalten.

Corona-Steuerhilfen

Hierbei geht es um ein ganzes Paket: Arbeitnehmer sollen auch für dieses Jahr in ihrer Steuererklärung eine Home-Office-Pauschale von maximal 600 Euro geltend machen können. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung will die Bundesregierung von Ende Juli auf Ende Oktober verschieben. Wer sie von einem Steuerberater machen lässt, soll sogar noch länger Zeit haben. Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Fuhrparks soll um ein Jahr verlängert werden.

Unternehmen könnten zudem gegenwärtige Verluste in größerem Umfang als bisher mit Gewinnen aus den beiden Vorjahren verrechnen. Zuschüsse von Arbeitgebern zum Kurzarbeitergeld sollen bis Mitte 2022 steuerfrei bleiben. Und Corona-Bonuszahlungen der Arbeitgeber werden dem Gesetz zufolge bis zu einer Höhe von 4500 Euro ebenfalls nicht besteuert.

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