Bundestag:Pistorius will Rechtsextremisten schneller aus der Bundeswehr entlassen

Bundestag: Verteidigungsminister Boris Pistorius und die Wehrbeauftragte Eva Högl (beide SPD) im Bundestag.

Verteidigungsminister Boris Pistorius und die Wehrbeauftragte Eva Högl (beide SPD) im Bundestag.

(Foto: Michael Kappeler/dpa)

Diejenigen, die "nachweislich gegen unsere Verfassung arbeiten", sollen einfacher als bisher aus dem Dienst entfernt werden können, kündigt der Verteidigungsminister an. Dafür will er das Soldatengesetz ändern.

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) verspricht mehr Tempo im Kampf gegen Rechtsextremismus in der Bundeswehr. Dazu kündigte er jetzt eine baldige Änderung des Soldatengesetzes an. Man werde die Bedingungen verbessern, um diejenigen, die "nachweislich gegen unsere Verfassung arbeiten und sie ablehnen, schneller aus dem Dienst entfernen zu können", sagte Pistorius im Bundestag in der Debatte über den Jahresbericht der Wehrbeauftragten Eva Högl.

"Der überwiegende Teil der Truppe steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes", sagte Pistorius. Gleichzeitig wisse man, dass es die anderen gebe. Er teilte mit, dass das Soldatengesetz "in Kürze, hoffentlich vor der Sommerpause, sonst gleich danach, eingebracht werden kann". Einzelheiten nannte er nicht.

Das Gewinnen und Halten von gutem Personal wird nach Angaben des Ministers eine Herausforderung sein. "Ohne die richtigen Männer und Frauen - und ich betone: auch mehr Frauen - werden wir die Aufgaben der nächsten Jahre, die vor der Bundeswehr liegen, nicht bewältigen", sagte Pistorius.

Auch Högl sieht beim Thema Rechtsextremismus in der Bundeswehr dringenden Handlungsbedarf. Das Thema erfordere weiterhin "unsere volle Aufmerksamkeit, konsequente Verfolgung und viel Prävention" - auch wenn sie feststelle, dass die Zahl der Fälle im Jahr 2022 gesunken sei. Die Verfahren dauerten jedoch viel zu lange. Sie hoffe sehr, dass die Änderung des Soldatengesetzes dieses Jahr beschlossen werde, um Entlassungen zu vereinfachen.

Högl hatte in ihrem Jahresbericht darauf hingewiesen, dass in der vergangenen Legislaturperiode das Vorhaben nicht umgesetzt wurde, bei besonders schweren Fällen eine vereinfachte Entlassung innerhalb der ersten acht Dienstjahre möglich zu machen. Aktuell kann laut Paragraf 55 Absatz 5 Soldatengesetz ein Soldat auf Zeit während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn sein Verbleiben das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.

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