Süddeutsche Zeitung

Bundeswehr-Einsatz:Recht in Afghanistan

Die juristische Neubewertung des Afghanistan-Konflikts war längst überfällig. Künftig wird das humanitäre Völkerrecht deutschen Soldaten Schutz gewähren.

Stefan Kornelius

Die neue juristische Bewertung des Konflikts in Afghanistan war überfällig. Sie verlagert die Verantwortung für den Einsatz dorthin, wo sie hingehört: in die Politik.

Nicht die Soldaten sollen sich sorgen müssen um die Zulässigkeit ihres Tuns, nicht sie sollen bei jeder noch so minimalen Entscheidung abwägen müssen, welche Grenzen des Strafrechts verletzt werden könnten. Künftig setzt das humanitäre Völkerrecht den Rahmen, nicht das bundesdeutsche Strafrecht.

All das bedeutet ja nicht, dass die Soldaten jetzt wild um sich schießen dürfen. Aber der neue Rechtsrahmen wird den deutschen Soldaten Schutz gewähren, weil den afghanischen Verhältnissen nun mal nicht mit hiesigem Polizeirecht begegnet werden kann.

Wer einen feindlichen Kämpfer zweimal ansprechen muss, ehe er die Abgabe eines Warnschusses erwägt, der setzt sein Leben aufs Spiel. Allein die Änderung der Rechtslage schafft also Sicherheit.

Und Oberst Klein? Hier werden Staatsanwaltschaft und Gericht über den tatsächlich anwendbaren Rechtsrahmen entscheiden. Die Regierung gibt aber eine Hilfestellung. Es ist wahrscheinlicher geworden, dass die Bombardierung von Kundus im Rahmen des humanitären Völkerrechts erlaubt war.

Richtig und klug war sie deswegen noch lange nicht, und hätte schon längst dienstrechtlich sanktioniert werden müssen.

Aber der Fall Klein und die juristische Bewertung des Einsatzes insgesamt sind zwei Sachverhalte, die sauber auseinandergehalten werden müssen. Nun wird es interessant zu beobachten, welche rechtlichen Schlüsse die Bundesregierung aus ihrer Neubewertung zieht. Von der Kommandogewalt bis zum Versicherungsschutz eröffnen sich viele neue Probleme.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen für 0,99 € zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.76966
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 11.02.2010
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.