BundeswehrEhebruch kann Sold kosten

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Sicherheitsrisiko: Eine Affäre mit der Frau des Kameraden könnte die Bereitschaft gefährden, „in Krisensituationen füreinander einzustehen“, schreibt das Gericht.
Sicherheitsrisiko: Eine Affäre mit der Frau des Kameraden könnte die Bereitschaft gefährden, „in Krisensituationen füreinander einzustehen“, schreibt das Gericht. (Foto: Michael Bihlmayer/Imago)

Einem Hauptfeldwebel wurde der Lohn gekürzt, weil er mit der Frau eines Soldaten ins Bett gestiegen ist. Zu Recht, befindet das Bundesverwaltungsgericht. Und dabei geht es den Richtern nicht um den Zusammenhalt der Ehe.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Beruf des Soldaten unterscheidet sich in vielfacher Hinsicht vom gewöhnlichen Angestelltenverhältnis. Gut, eine Art Uniform tragen sie auch in der Metzgerei. Aber dass man den Mitarbeitern flache Hierarchien vorgaukelt, wie das inzwischen jeder moderne Mittelständler praktiziert – das ist bei der Bundeswehr weniger ausgeprägt. Ein Hauptmann ist ein Hauptmann, da nimmt man besser die Hand an die Mütze. Und dann die Sache mit den Waffen: Dass man beruflich ein Sturmgewehr trägt, kommt anderswo auch eher selten vor.

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