Bundesverfassungsgericht zum Fall Wanka:Immer schön sachlich bleiben

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Mit dem Boykottaufruf für eine AfD-Demo auf der Homepage des Bildungsministeriums verstieß Johanna Wanka gegen ihre Neutralitätspflicht. (Foto: Uli Deck/dpa)

Dürfen Regierungsmitglieder die AfD kritisieren? Die Richter in Karlsruhe entscheiden: Es kommt dabei auf das Wie an.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Auf der nach oben offenen Skala des politischen Krawalls dürften die Worte der Bundesbildungsministerin allenfalls für einen mäßigen Mittelwert gereicht haben. Anfang November 2015 forderte Johanna Wanka die "Rote Karte" für die AfD, gemünzt auf eine bevorstehende Berliner AfD-Kundgebung unter dem Motto "Rote Karte für Merkel! - Asyl braucht Grenzen!". Wanka schrieb: "Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung." Gemessen an dem, was sonst so über die AfD gesagt wird, war das eine leicht angeschärfte Bestandsaufnahme, verbunden mit einer gängigen Vokabel aus dem Wortschatz der Demos und Gegendemos. Weil die Ministerin dies aber in einer offiziellen Pressemitteilung verbreitet hat, war ihre Äußerung verfassungswidrig - das hat nun das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Die Regierung habe damit den Boden der Neutralität verlassen.

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