Bundesverfassungsgericht zum Euro-Rettungsschirm:Karlsruhe billigt ESM - unter Auflagen

Der Euro-Rettungsschirm kann kommen: Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Eilanträge gegen den ESM ab.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm ESM gebilligt - allerdings unter Vorbehalt. Es müsse sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe und darüber hinausgehende Zahlungen nur mit Zustimmung des Bundestags möglich seien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe.

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