Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm ESM gebilligt - allerdings unter Vorbehalt. Es müsse sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe und darüber hinausgehende Zahlungen nur mit Zustimmung des Bundestags möglich seien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe.
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