Karlsruhe zu Ampel-WahlrechtEin elementares Demokratieproblem

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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, in der Mitte die Vorsitzende Doris König, verhandelt über die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, in der Mitte die Vorsitzende Doris König, verhandelt über die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition. Uli Deck/DPA

Ist es ungerecht, wenn nicht jeder Wahlkreissieger in den Bundestag einzieht? Oder wenn durch immer mehr kleine Parteien wegen der Fünf-Prozent-Klausel viele Wählerstimmen verloren gehen? Das Bundesverfassungsgericht muss Antworten finden.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Fast anderthalb Tage waren im Karlsruher Sitzungssaal verstrichen, da brachten die juristischen Vertreter von CDU und CSU ein interessantes Argument auf. Verhandelt wurde über ihre Klage gegen das neue Wahlrecht der Ampelkoalition, die damit im vergangenen Jahr endlich ein altes Versprechen der Politik einlösen wollte - die Verkleinerung des Bundestags. Besser gesagt, sollte das durch Überhang- und Ausgleichsmandate aufgeblähte Parlament mit zuletzt 736 statt 598 Abgeordneten wieder auf eine verlässliche Größe reduziert werden, nämlich auf 630. Zumindest dies schien bis zuletzt auf allgemeine Zustimmung zu stoßen.

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