Bundestag:598 Abgeordnete müssen reichen

Lesezeit: 2 min

Ganz schön aufgebläht: Der Bundestag mit seinen 736 Abgeordneten. (Foto: Michael Kappeler/dpa)

Der Bundestag soll kleiner werden, indem die Stimme für den Direktkandidaten der Parteistimme untergeordnet wird. Ist das verfassungsgemäß? Die CSU droht schon mal mit Klage.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die CSU hatte ja bereits verlauten lassen, dass sie von der Wahlrechtsreform nichts hält, nun aber setzt sie rhetorisch ein großes Kaliber ein. Stefan Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer der Landesgruppe, geißelte den Gesetzentwurf als eine "eklatante Missachtung des Wählerwillens". Und CSU-Generalsekretär Martin Huber schob gleich eine Ankündigung hinterher: "Das ist verfassungswidrig und das werden wir nicht akzeptieren."

Man könnte sich also vor dem Bundesverfassungsgericht sehen, wo die unglückselige Geschichte begann, die zuletzt zu einem auf 736 Abgeordnete aufgeblähten Bundestag geführt hatte. Ein Urteil von 2012 deckelte die Zahl der Überhangmandate auf 15. Der Bundestag schrieb daraufhin kurzerhand den Ausgleich aller Überhangmandate fest, was gerecht wirken sollte, aber sich auswirkte wie die Hefe auf den Teig - das Parlament wurde größer und größer.

Nicht jeder Wahlkreisgewinner soll in den Bundestag einziehen

Nun will die Ampel den Bundestag also wieder auf 598 Abgeordnete absenken, mit einem verblüffend einfachen System. Eine "Hauptstimme" entscheidet danach über die proportionale Verteilung der Sitze an die Parteien. Und mit einer "Wahlkreisstimme" wird der Direktkandidat gewählt. Der entscheidende Unterschied zum bisherigen System: Nicht jeder Wahlkreisgewinner soll künftig in den Bundestag einziehen. Ihre Zahl wird vielmehr durch das Ergebnis der Hauptstimmen gedeckelt. Damit gibt es keine Ausgleichsmandate mehr und auch keine Überhangmandate, bei denen die CSU mit vielen gewonnenen Wahlkreisen besonders erfolgreich war.

Übersetzt man den Gesetzentwurf in die Systematik der Wahlsysteme, dann wertet er die Verhältniswahl auf, also jenen Mechanismus, bei dem die Sitze entsprechend der Parteistimme verteilt werden. Die bunten Balken mit den Wählerstimmen für die einzelnen Parteien liegen damit also noch näher am Verhältnis der Sitze im Bundestag. Das Plus bei der Verhältniswahl bedeutet zugleich ein Minus bei der Mehrheitswahl in den Wahlkreisen; es kann passieren, dass einige direkt gewählte Kandidatinnen und Kandidaten nicht ins Parlament einziehen.

Alle Nachrichten im Überblick
:SZ am Morgen & Abend Newsletter

Alles, was Sie heute wissen müssen: Die wichtigsten Nachrichten des Tages, zusammengefasst und eingeordnet von der SZ-Redaktion. Hier kostenlos anmelden.

Legt die Ampel damit "die Axt an unser personalisiertes Verhältniswahlrecht", wie Ansgar Heveling, Obmann der Union in der Kommission zur Reform des Wahlrechts meint? Richtig ist zwar, dass die Akzente verschoben werden. Allerdings steht im Grundgesetz nichts von einem personalisierten Verhältniswahlrecht. Nach dem Karlsruher Urteil von 2012 ist in Deutschland beides erlaubt - ein Mehrheits- wie auch ein Verhältniswahlsystem. Keine Variante sei demokratischer als die andere. "Der Gesetzgeber könnte sich völlig unproblematisch für eine reine Verhältniswahl entscheiden", sagt Sophie Schönberger, Professorin für öffentliches Recht in Düsseldorf. Ganz ohne Direktkandidaten.

Was ist mit der Nähe des Wählers zu seiner Direktkandidatin?

Auch für Kombinationen der Systeme ist das Grundgesetz offen, schrieb das Gericht damals und formulierte einen Satz, den sich die CSU vor ihrer Klage gegen die Reform noch einmal durchlesen sollte. Gestattet sei "eine Erstreckung des Verhältniswahlprinzips auf die gesamte Sitzverteilung unter Vorbehalt angemessener Gewichtung der Direktmandate". Die Parteistimme darf also - wie im Gesetzentwurf - sehr wohl die Verteilung der Mandate bestimmen, auch über die Wahlkreiskandidaten hinweg; diese müssen lediglich "angemessen" gewichtet werden.

Und was ist mit der vielbeschworenen Nähe des Wählers zu seiner Direktkandidatin? Ist das nicht doch irgendwie demokratischer, den Menschen auf den Plakat in den Bundestag zu wählen als nur die Partei mit der gelben oder schwarzen Farbe? Schönberger hält das für eine so beliebte wie substanzlose Erzählung. Weder hätten die Bürger eine besondere Bindung zum Wahlkreiskandidaten noch sei die Direktstimme demokratischer; manche Wahlkreise würden mit 20 Prozent der Stimmen gewonnen. Entscheidend sei für das Bundesverfassungsgericht am Ende stets, dass der "Erfolgswert" der Wählerstimmen möglichst gleich stark gewichtet sei. Und dieses Prinzip, sagt Schönberger, setze die Reform besser um als frühere Systeme.

© SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusMeinungWahlrecht
:Das Geschrei der CSU

Die Ampelkoalition möchte den Bundestag mit einem Kappungsmodell verkleinern. Die Christsozialen fühlen sich gleich an "Schurkenstaaten" erinnert - wie absurd.

Kommentar von Robert Roßmann

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: