Im Streit über die abgesagte Richterwahl hat sich nun die Betroffene selbst zu Wort gemeldet. Die Berichterstattung über ihre Person und ihre inhaltlichen Positionen sei „in Teilen der Medien unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent“, teilte die Potsdamer Professorin Frauke Brosius-Gersdorf in einer schriftlichen Stellungnahme mit. Es sei diffamierend und realitätsfern, sie als „ultralinks“ oder „linksradikal“ zu bezeichnen. „Ordnet man meine wissenschaftlichen Positionen in der Breite politisch zu, zeigt sich ein Bild der demokratischen Mitte“, heißt es in dem über eine Anwaltskanzlei verbreiteten Schreiben.
Brosius-Gersdorf sollte am vergangenen Freitag auf Vorschlag der SPD zur Verfassungsrichterin gewählt werden, zusammen mit der ebenfalls von der SPD nominierten Ann-Katrin Kaufhold sowie dem Unionskandidaten Günter Spinner. Die CDU/CSU-Fraktion sagte die Wahl in letzter Minute ab, weil in Teilen der Union Vorbehalte gegen Brosius-Gersdorf herrschten – vor allem wegen ihrer Äußerungen zum Schwangerschaftsabbruch.
Bei der Abtreibung gebe es ein verfassungsrechtliches Dilemma
Brosius-Gersdorf hielt dem nun entgegen, die Berichterstattung über ihre Position zum Schwangerschaftsabbruch „entbehrte der Tatsachengrundlage“. Der Hauptvorwurf sei, sie spreche dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie ab und trete für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt ein. „Das ist falsch“, schreibt die Professorin. „Dem menschlichen Leben steht ab Nidation das Grundrecht auf Leben zu. Dafür bin ich stets eingetreten.“ Die Aussage, sie sei für eine Legalisierung und eine Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt, „ist unzutreffend und stellt eine Verunglimpfung dar“.
Brosius-Gersdorf machte deutlich, dass sie letztlich nur auf ein verfassungsrechtliches Dilemma hingewiesen habe. Wenn man dem ungeborenen Leben die Garantie der Menschenwürde zuerkenne, dann sei eine Abwägung mit den Grundrechten der Schwangeren nicht möglich, jedenfalls nach der herrschenden juristischen Lehre.
Damit aber wäre ein Schwangerschaftsabbruch unter keinen Umständen zulässig – nicht einmal bei der Gefährdung des Lebens der Schwangeren. Ihr Bestreben sei es, auf diese Inkonsistenzen im bestehenden Recht hinzuweisen und andere Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. „Diese Lösung kann verfassungsrechtlich nur sein, dass entweder die Menschenwürde doch abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt.“ Damit aber sei das ungeborene Leben keineswegs schutzlos, im Gegenteil. Denn ihm stehe das Grundrecht auf Leben zu, „wofür ich stets eingetreten bin“.
Auch Vorwürfe wegen ihrer Kritik an einer Karlsruher Entscheidung zum Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen und wegen ihrer Äußerungen zur Parität bei Bundestagswahlen wies Brosius-Gersdorf in ihrer Stellungnahme zurück. Unterstützung erhielt sie in einer Stellungnahme von mehr als 300 Juristinnen und Juristen. Der Umgang mit Brosius-Gersdorf sei geeignet, die Kandidatin, die Institutionen und die gesamte demokratische Ordnung zu beschädigen.
CSU-Chef Markus Söder hatte dennoch zuvor Verständnis für die Kritiker geäußert. „Auf der umstrittenen Kandidatur liegt und lag kein Segen“, sagte er bereits am Montag in München. Man solle nun „die Gemüter kühlen, nochmal nachdenken“ und im Herbst einen zweiten Vorschlag präsentieren, „der vielleicht besser geeignet ist“. Die SPD allerdings hat bereits deutlich gemacht, an Brosius-Gersdorf festhalten zu wollen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) machte am Dienstag deutlich, dass er keine Richterwahl durch den Bundesrat wolle - was das vorgesehene Prozedere wäre, sollte eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag nicht zustandekommen. „Mein Wunsch wäre, dass wir im Deutschen Bundestag zu Lösungen kommen und dass wir nicht den Ersatzwahlmechanismus auslösen müssen“, sagte Merz nach einem Treffen mit Söder auf der Zugspitze. Über alles andere spreche man in Ruhe in der Koalition mit der SPD.
Auch Jens Spahn äußert sich schriftlich
Die Grünen halten derweil wenig von einer sommerlichen Nachdenkpause und verlangen eine Sondersitzung des Bundestags noch in dieser Woche. Sie hielte es für „unverantwortlich“ die Entscheidung über Wochen offen zu lassen, schrieben die Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann an ihre Amtskollegen von Union und SPD, Jens Spahn und Matthias Miersch.
Spahn, der wegen seiner Rolle bei dem Debakel besonders in der Kritik steht, hat unterdessen erstmals Fehler eingeräumt. Der Freitag sei „ein schwerer Tag“ gewesen, schrieb er an seine Fraktion. „Da gibt es nichts schönzureden“, auch wenn eine vertagte Richterwahl „keine Staatskrise“ sei. Die Dimension der Bedenken gegen „eine der Kandidatinnen“ hätten die Fraktionsführung und er unterschätzt. „Die Notbremse am Freitag kam zu spät.“ Daran, dass es nicht mehr möglich gewesen sei, mit der SPD einen Kompromiss zu finden, hätten jedoch „beide Seiten ihren Anteil“.
Er habe „viele Gespräche geführt“, schrieb Spahn weiter. Er sei überzeugt, „dass wir gemeinsam mit der SPD eine Lösung finden werden“. Dass die bisherige Bilanz der Koalition durch die Ereignisse rund um die Richterwahl nun überschattet worden seien, ärgere ihn sehr. Ihm sei bewusst, dass er daran „eine Verantwortung trage“.

